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Aktualisierung am 07. Februar 2024:

Gesetzliche Unfallversicherung veröffentlicht aktualisierten Fragen-Antworten-Katalog

Zum 1. Februar 2024 gab es einen aktualisierten Fragen-Antworten-Katalog (FAK) für den Bereich der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV/SVLFG). Dieser ist online abrufbar.

Neu sind die Hinweise 2b zu Vorgaben auf der Verordnung und 19a. Hier geht es um den Zahlungsanspruch und die Zahlungsfrist für Behandlungen, für die die Deutsche Verbindungsstelle – Ausland zuständig ist.

Der FAK wird kontinuierlich in Abstimmung zwischen den Vertragspartnern weiterentwickelt, um offene Punkte im beiderseitigen Verständnis verbindlich zu regeln.

Aktualisierung am 8. Dezember 2023:

Gesetzliche Unfallversicherung: Preisanpassungen zum 01. Januar 2024 und die weitere Erhöhung durch den GKV-Vergütungsabschluss werden zusammengefasst

Am 01. Dezember 2023 haben wir berichtet, dass die Vergütungen in der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV/SVLFG) zum 01. Januar um rund 4,9 Prozent steigen. Zudem steigen die Vergütungen in der gesetzlichen Unfallversicherung künftig automatisch, wenn es in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Preissteigerungen gibt. Diese Regelung hätte bereits zum 01. Februar 2024 gegriffen, wird aber nun zu einer Anpassungsstufe zusammengefasst und auf den 1. Januar 2024 vorgezogen.

Mit dem gestern veröffentlichten Gebührenabschluss in der GKV zum 01. Januar in Höhe von 6,44 Prozent, steigt die Vergütung in der Unfallversicherung zusätzlich zur Anpassung zum 01. Januar 2024 in einer zweiten Stufe. Beide Anpassungsstufen zusammengefasst entsprechen einem Gesamterhöhungsvolumen von circa 10,9 Prozent.

Bitte beachten: Für die Abrechnung der neuen Vergütung ist der erste Behandlungstag einer Verordnung ausschlaggebend. Die Gebühren können daher für Verordnungen, bei denen die erste Behandlung nach dem 31. Dezember 2023 stattfindet, in Rechnung gestellt werden.

"Wir sind sehr froh, dass wir mit diesem Ergebnis unseren Praxen unnötige Bürokratie ersparen und es außerdem zu einer vorzeitigen Umsetzung der zweiten Stufe des Vergütungsabschlusses mit der Unfallversicherung kommt“, betont Thorsten Vogtländer, Geschäftsführer und Verhandlungsbeteiligter von PHYSIO-DEUTSCHLAND.

Die neue Vergütungsliste finden Mitglieder nach dem Login hier.

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Aktualisierung am 01. Dezember 2023:

Neue Preise bei der DGUV und SVLFG ab Januar 2024

Zum 1. Januar 2024 steigen die Preise für Behandlungen gesetzlich unfallversicherter Patienten. Dies ergaben die Verhandlungen der maßgeblichen Verbände der Physiotherapie (IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB und VPT) sowie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).

Im gewichteten Durchschnitt werden die Preise ab Januar 2024 um rund 4,9 Prozent angehoben. Zudem wurde vereinbart, dass die Preise in der gesetzlichen Unfallversicherung künftig automatisch angepasst werden, wenn es in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Preissteigerungen gibt. Diese Regelung wird voraussichtlich bereits zum 01. Februar 2024 zu einer weiteren, zusätzlichen Erhöhung der Vergütung in der gesetzlichen Unfallversicherung führen.

"Dieses Ergebnis bringt uns – außerhalb der turnusgemäßen jährlichen Gebührenverhandlungen - eine spürbare zusätzliche Vergütungserhöhung zum Jahresanfang 2024. Mit Blick auf die weiter stark steigenden Kosten in den Praxen und die Planbarkeit für die weitere Entwicklung der Einnahmen, begrüßen wir den gefundenen Kompromiss“, bilanziert Thorsten Vogtländer, Geschäftsführer und Verhandlungsbeteiligter für PHYSIO-DEUTSCHLAND, den Abschluss mit der DGUV und dem SVLFG.

Für PHYSIO-DEUTSCHLAND haben Markus Norys (Sprecher der Großen Verhandlungskommission) und Thorsten Vogtländer (Geschäftsführer) in Berlin an den Verhandlungen teilgenommen.

Aktualisierung am 04. Juli 2023:

Übersicht zur Prüfung einer DGUV-Verordnung

Aufgrund des neuen, seit dem 01. April 2023 geltenden, Rahmenvertrages mit der gesetzlichen Unfallversicherung hat PHYSIO-DEUTSCHLAND eine Übersicht erstellt, welcher man kurz und knapp die Ergänzungs- und Korrekturmöglichkeiten einer Verordnung entnehmen kann.

Die Übersicht stellt dar, durch wen und bis zu welchem Zeitpunkt Änderungen auf dem Vordruck vorgenommen werden können, wo und wie die Änderungen eingetragen werden müssen und wann keine Korrekturen erforderlich sind. Damit soll der Umgang mit fehlerhaften oder unvollständigen Verordnungen erleichtert werden.

Aktualisierung am 27. März 2023:

Service für Mitglieder von PHYSIO-DEUTSCHLAND: Informationen zum neuen DGUV-Rahmenvertrag online!

Knapp 1.000 Mitglieder von PHYSIO-DEUTSCHLAND hatten sich für das Webinar zum neuen DGUV-Rahmenvertrag am 09. März 2023 registriert. In knapp 60 Minuten kamen alle wichtigen Neuerungen aus dem neuen DGUV-Rahmenvertrag zur Sprache. Dieser tritt am 01. April 2023 in Kraft.

Vergütungserhöhung für die A-Positionen

Ab dem 01. April 2023 steigen die Vergütungen für die sogenannten A-Positionen der DGUV um 3,47 Prozent.

Die neue Preisliste steht allen Mitgliedern nach dem Loginonline zur Verfügung. Dazu informieren wir nochmals gesondert mit einer Meldung.

Mitglieder von PHYSIO-DEUTSCHLAND finden die Aufzeichnung des Webinars,  die Präsentation dazu, den neuen Vertrag und den neuen Fragen-Antworten-Katalog nach dem Login hier.

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Aktualisierung am 22. Dezember 2022:

Neue Preislisten für B-Positionen der DGUV sind online verfügbar

Aufgrund der Anpassung der Bundeshöchstpreise der Gesetzlichen Krankenversicherung zum 01. Januar 2023 gelten nun auch neue Preise für die B-Positionen der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Beide Preislisten (1. Stufe ab 01.01.2023, 2. Stufe ab 01. März 2023) finden Mitglieder von PHYSIO-DEUTSCHLAND nach dem Login hier.

Bitte beachten Sie: Die neuen Preise gelten für alle Verordnungen, mit einem Behandlungsbeginn nach dem 31. Dezember 2022.

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Aktualisierung am 06. September 2022:

Gebührenerhöhung bei der DGUV verhandelt

Bereits am 06. Juli 2022 haben die Physiotherapieverbände mit der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) über eine Erhöhung der Gebühren verhandelt. Nun haben die Gremien der Verbände und der DGUV dem Verhandlungsergebnis zugestimmt.

Das Ergebnis:  Die Vergütungen in der gesetzlichen Unfallversicherung erhöhen sich für alle Verordnungen, bei denen die erste Behandlung ab dem 01. Oktober 2022 durchgeführt wird, linear um fünf Prozent. Damit erhöht sich die Gebühr für eine krankengymnastische Behandlung von 12,46 Euro auf neu 13,08 Euro. Die Manuelle Therapie steigt die Gebühr von aktuell 14,87 Euro auf 15,61 Euro ab Oktober.

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Aktualisierung am 25. November 2021:

Gesetzliche Unfallversicherung: Neue Preise für A-Positionen

Ab dem 01. Dezember 2021 gelten neue Preise für die A-Positionen der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Ab dem 01. Dezember erfolgt eine lineare Preisanpassung (mit Ausnahme des Kilometergeldes) in Höhe von 8,59 Prozent. Zusätzlich wird der Preis für das Zeitintervall der Position KG-ZNS-Kinder auf den Preis der Position KG-ZNS-Erwachsene und der Preis für das Zeitintervall der MLD Teilbehandlung auf den Preis für die Position MLD Ganzbehandlung angehoben. In der Summe entspricht dies einer Gebührenanpassung ab dem 01. Dezember 2021 in Höhe von circa 9,37 Prozent. Die neuen Preise gelten für alle Verordnungen, bei denen die erste Behandlung ab dem 01. Dezember 2021 erfolgt.

Zusammen mit der Anpassung zum 01. Mai 2020 beträgt die Gesamterhöhung damit circa 15,4 Prozent. Die Laufzeit für die ab 01. Dezember 2021 geltenden Gebühren endet am 31. Juli 2022.

MItglieder finden die neue Preisliste nach dem Login auf dieser Seite.

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Aktualisierung am 30. Juli 2021:

Neue Preislisten für B-Positionen der DGUV hier verfügbar

Aufgrund der Anpassung der Vergütungen der Gesetzlichen Krankenversicherung zum 01. August 2021 gelten nun auch eine neue Preisliste für die B-Positionen der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). MItglieder finden die neue Preisliste nach dem Login hier.

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Aktualisierung am 15. April 2021:

Neue Preislisten für B-Positionen der DGUV hier verfügbar

Aufgrund der Anpassung der Bundeshöchstpreise der Gesetzlichen Krankenversicherung zum 01. April 2021 gelten nun auch eine neue Preisliste für die B-Positionen der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). MItglieder finden die neue Preisliste nach dem Login hier.

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Berufsgenossenschaften

Aktualisierung am 16. April 2020:

Vorankündigung: Preiserhöhungen bei der DGUV treten voraussichtlich ab dem 01. Mai 2020 in Kraft

Ab dem 01. Mai 2020 steigen dort die Preise strukturell um circa 5,5 Prozent. Die neue Gebührenordnung endet am 31. Dezember 2020.

Noch bis Ende April läuft eine vierwöchige Widerspruchsfrist, innerhalb der die am Verfahren nicht direkt beteiligten Unfallversicherungsträger dem aktuellen Verhandlungsergebnis noch widersprechen können. Zur besseren Vorbereitung in Ihren Praxen veröffentlichen wir die Preislisten hier aber schon mal unter Vorbehalt.

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Aktualisierung am 01. Juli 2019:

Gebührenerhöhung der sogenannten B-Positionen bei den Berufsgenossenschaften zum 01. Juli 2019

Achtung: Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer nächsten Abrechnung gegenüber den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern/Berufsgenossenschaften, dass sich mit den neuen Bundeshöchstpreisen ab dem 01. Juli 2019 auch die Preise der sogenannten B-Positionen bei den Berufsgenossenschaften erhöhen!

Die aktualisierte Preisliste der B-Positionen steht allen Mitgliedern nach dem Login hier zum Herunterladen zur Verfügung.

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Aktualisierung am 18. Juli 2018:

Verhandlungsergebnis mit der DGUV – erste Informationen

Die Verhandlungen der Berufsverbände mit der Deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung (DGUV) sind abgeschlossen. Das Ergebnis sieht vor, dass es ab dem 01. August 2018 eine Erhöhung um 9,55 Prozent und zum 01. April 2019 eine weitere Steigerung der Preise um circa 7,63 Prozent geben wird. Allerdings befindet sich das Ergebnis noch in der internen Abstimmung bei der DGUV und steht daher noch unter Vorbehalt.

Zusammen mit den Anpassungen aus 2017 zum 01. März und 01. Oktober 2017 steigen die Preise im Bereich der DGUV damit bis ins Jahr 2020 um insgesamt circa 28,7 Prozent.

Achtung: Wie im letzten Jahr, ist nach Veröffentlichung der Ergebnisniederschrift der Sitzung des Reha-Ausschusses, mit welcher bis spätestens Ende Juli gerechnet wird, noch eine formale Widerspruchsfrist der nicht am Ausschuss beteiligten UV-Träger abzuwarten, bevor die neuen Gebühren in Kraft treten.

Unsere dringende Bitte daher an Sie: Abrechnungen sollten nach Möglichkeit bis zum Ende der Widerspruchsfrist (spätestens Mitte-/Ende August) zurückgehalten werden, um Aufwände für Nachberechnungen auf beiden Seiten zu vermeiden.

Sollte einer der UV-Träger Widerspruch einlegen, werden wir Sie unverzüglich informieren.

Die neuen Preise gelten ab 01. August 2018 für alle Verordnungen, bei denen die erste Behandlung nach dem 31.  Juli 2018 abgegeben wird. Die neuen Preise ab 01. April 2019 gelten für alle Verordnungen, bei denen die erste Behandlung nach dem 31. März 2019 erfolgt.

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Aktualisierung vom 20. Dezember 2017:

Gebührenerhöhung der sogenannten B-Positionen bei den Berufsgenossenschaften (rückwirkend) zum 01. Dezember 2017 und 01. April 2018

Achtung: Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer nächsten Abrechnung gegenüber den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern/Berufsgenossenschaften, dass sich mit dem neuen Gebührenabschluss der Ersatzkassen rückwirkend zum 01. Dezember 2017 auch die Preise der sogenannten B-Positionen bei den Berufsgenossenschaften erhöhen!

Der neue Preis für diese B-Position kann für alle Verordnungen, bei denen die erste Behandlung nach dem 31. November 2017 abgegeben wird, abgerechnet werden.

Die aktualisierte Preisliste der B-Positionen steht allen Mitgliedern nach dem Login hier zum Download zur Verfügung.

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Aktualisierung vom 02. November 2017:

Zweite Stufe der Gebührenvereinbarung mit der gesetzlichen Unfallversicherung tritt rückwirkend zum 01. Oktober 2017 in Kraft!

Soeben erreicht uns die Nachricht, dass die Gremien der gesetzlichen Unfallversicherungsträger (DGUV/SVLFG) der zweiten Stufe der Gebührenanpassung 2017 abschließend zugestimmt haben. Damit tritt nach der Anpassung zum 01.03.2017 (in Höhe von +2,6 Prozent) eine zweite Anpassung der Preise in Höhe von +6,4 Prozent in Kraft. Die Preise steigen damit im Jahr 2017 im Bereich der Unfallversicherung um insgesamt knapp über 9 Prozent.

Höchst erfreulich ist, dass auch die Unfallversicherungsträger erkannt haben, dass die physiotherapeutische Versorgung der Patienten im Bereich der Unfallversicherung nur dann auf Dauer auf diesem qualitativ hohen Niveau sichergestellt werden kann, wenn in diesen Versorgungsbereich investiert wird. Die Anpassung erfolgt dabei strukturell. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 31. März 2018. Mitglieder können sich die Vereinbarung ab sofort hier downloaden

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Aktualisierung vom 15. März 2017:

Vergütungsverhandlungen mit der Gesetzlichen Unfallversicherung erfolgreich abgeschlossen

Am 09. Januar 2017 fanden die Vergütungsverhandlungen mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)  in Berlin statt. Folgendes Ergebnis, dem die Geschäftsführerkonferenz der Unfallversicherungsträger nun zugestimmt hat,  konnten wir für unsere Mitglieder erreichen:

Anpassung aller Positionen der sogenannten Gruppe 1: "Krankengymnastik" und der Position Hausbesuch um +2,5 Prozent. In der Gruppe 4 werden die beiden MLD-Positionen 30 und 40 Minuten um jeweils +4,6 Prozent und die Position Kompressionsbandagierung um +7,9 Prozent erhöht.

Das Ergebnis der Gesamtanpassung liegt damit nominal bei circa 2,6 Prozent und (Achtung!) die Vereinbarung tritt rückwirkend zum 01. März 2017* in Kraft.

Der unbefriedigenden Vergütungssituation im Heilmittelbereich wurde erstmalig dadurch Rechnung getragen, dass der frühestmögliche Kündigungszeitpunkt der Gebührenvereinbarung auf den 30. Juni 2017 vorgezogen wurde, was bedeutet, dass bereits in zwei Monaten über eine Anschlussvereinbarung verhandelt wird. Über den weiteren Verlauf der Verhandlungen werden wir Sie zeitnah informieren.

Die neue Preisliste finden Mitglieder von PHYSIO-DEUTSCHLAND nach dem Login auf dieser Seite zum Herunterladen.


* Die neuen Gebühren können abgerechnet werden, wenn die erste Behandlung einer Verordnung nach dem 28. Februar 2017 abgegeben wurde.

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Aktualisierung vom 03. Januar 2017:

Gebührenerhöhung der sogenannten B-Positionen bei den Berufsgenossenschaften rückwirkend zum 01. Januar 2017

Achtung: Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer nächsten Abrechnung gegenüber den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern/Berufsgenossenschaften, dass sich mit dem neuen Gebührenabschluss der Ersatzkassen rückwirkend zum 01. Januar 2017 auch die Preise der sogenannten B-Positionen bei den Berufsgenossenschaften - in diesem Fall der Preis für die klassische Massage - erhöht!

Der neue Preis für diese B-Position kann für alle Verordnungen, bei denen die erste Behandlung nach dem 31. Dezember 2016 abgegeben wird, abgerechnet werden.

Die aktualisierte Preisliste der B-Positionen steht allen Mitgliedern nach dem Login hier zum Download zur Verfügung.

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Aktualisierung vom 11. März 2016:

Gebührenerhöhung der sogenannten B-Positionen bei den Berufsgenossenschaften rückwirkend zum 01. März 2016

Achtung: Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer nächsten Abrechnung gegenüber den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern /Berufsgenossenschaften, dass sich mit den neuen Gebührenabschluss mit den Ersatzkassen  (rückwirkend zum 01. März) auch die Preise der sogenannten B-Positionen bei den Berufsgenossenschaften, also die Preise für die

klassische Massage, Unterwasserdruckstrahlmassage, Kälteanwendung, verschiedener Bäder und Chirogymnastik

rückwirkend erhöhen!

Die neuen Preise für die B-Positionen können für alle Verordnungen, bei denen die erste Behandlung nach dem 29. Februar 2016 abgegeben wird, abgerechnet werden.

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Aktualisierung vom 07. März 2016:

Landesverbände von PHYSIO-DEUTSCHLAND stimmen dem Ergebnis der Gebührenverhandlungen mit den Gesetzlichen Unfallversicherungsträgern zu - Preisliste jetzt online!

Am 16. Februar 2016 fanden in Berlin die Vergütungsverhandlungen mit den Trägern des gesetzlichen Unfallversicherung, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und dem SVFLG (Träger der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung) statt.

Hier das Ergebnis im Einzelnen:

1. Alle A-Positionen (mit Ausnahme der Position 8603 [km-Geld]) werden zum 01. April  2016 linear um 2,95 Prozent erhöht.

2. Die MLD-Positionen (Positionen 8402 und 8403) werden – davon abweichend – zum 01. April 2016 um 4 Prozent erhöht.


3. Die Position KG-ZNS Kinder wird um 7,45 Prozent erhöht. Sie wird damit zukünftig – je Zeiteinheit - in gleicher Höhe wie die Position KG-ZNS vergütet.

Die Laufzeit der Vereinbarung beginnt am 01. April 2016 und endet zum 28. Februar 2017. Sie gilt für alle Verordnungen, bei denen die erste Behandlung nach dem 31.03.2016 abgegeben wird.

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Aktualisierung vom 02. März 2015:

Gebührenerhöhung nicht nur für die A-, sondern auch für die so genannten B-Positionen bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ab dem 01. März 2015

Achtung: Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer nächsten Abrechnung gegenüber den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern (Berufsgenossenschaften), dass zeitgleich mit dem Inkrafttreten der neuen Gebührenvereinbarung DGUV für die A-Positionen – durch den gleichzeitigen Gebührenabschluss mit den Ersatzkassen -  auch die Preise der sogenannten B-Positionen, also die Preise für die

  • klassische Massage, 

  • Unterwasserdruckstrahlmassage, 

  • Kälteanwendung, 

  • verschiedener Bäder und 

  • Chirogymnastik

erhöhen!

Die neuen Preise für die B-Positionen können für alle Verordnungen, bei denen die erste Behandlung nach dem 28. Februar 2015 abgegeben wird, abgerechnet werden. Die aktualisierte Preisliste der B-Positionen steht allen Mitgliedern nach dem Login hier zum Download zur Verfügung.

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Aktualisierung am 26. Februar 2015:

Neue Vergütungen im Bereich der Unfallversicherung/Berufsgenossenschaften

Soeben erreicht uns die erfreuliche Nachricht, dass die Geschäftsführerkonferenz der Gesetzlichen Unfallversicherung auf seiner gestrigen Sitzung dem Ergebnis der Gebührenverhandlungen am 17. Dezember 2014 zugestimmt hat. Damit steigen die Vergütungen zum 01. März 2015 um 2,95 Prozent. Das gilt für alle Verordnungen, bei denen die erste Behandlung nach dem 28. Februar 2015 abgegeben wird. Darüber hinaus wurden die Positionen Manuelle Lymphdrainage und Kompressionsbandagierung überdurchschnittlich angepasst.

Mitglieder PHYSIO-DEUTSCHLANDS steht die neue Vergütungsvereinbarung ab sofort nach dem Login hier zum Download zur Verfügung.

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Aktualisierung am 14. April 2014:

Gebührenerhöhung für die B-Positionen bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ab dem 01. Mai 2014.

Achtung: Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer nächsten Abrechnung im Rahmen der Behandlung von Patienten der gesetzlichen Unfallversicherung, dass sich mit dem Gebührenabschluss vdek zum 01. Mai 2014 auch die Preise der sogenannten B-Positionen (also die Preise für die klassische Massage, Unterwasserdruckstrahlmassage, Kälteanwendung, verschiedener Bäder und Chirogymnastik) um 2,98 Prozent erhöhen!

Die neuen Preise für die B-Positionen können für alle Verordnungen, bei denen die erste Behandlung nach dem 30. April 2014 abgegeben wird, abgerechnet werden.

Die aktualisierte Preisliste der B-Positionen steht allen Mitgliedern nach dem Login hier zum Download zur Verfügung.

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Aktualisierung 20. Februar 2014:

Am 13. Januar 2014 fand die Vergütungsverhandlungen mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Berlin statt und am 20. Februar hat die Geschäftsführerkonferenz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung dem Ergebnis zugestimmt. 

Folgendes Ergebnis konnten wir für unsere Mitglieder erreichen:

  • Alle A-Positionen (mit Ausnahme der Position 8603 [km-Geld]) werden zum 01. März 2014 linear um 2,97 Prozent erhöht.

  • Die Position MLD 30 wird – davon abweichend – um 4 Prozent erhöht.

  • Der "Ost-Abschlag" bei der Vergütung der B-Positionen in den NBL entfällt, das heißt die B-Positionen in den NBL können zukünftig auf der Basis der Preisliste vdek ABL abgerechnet werden.

Die Laufzeit der Vereinbarung beginnt am 01. März 2014 und endet zum 31. Dezember 2014.

Insgesamt entspricht das Ergebnis einer Erhöhung von nominal circa 3,15 Prozent. Auch über die beiden Themen "Abrechnungsposition Befunderhebung" und "Einführung einer Position KG-Gerät" wurde ausführlich und intensiv diskutiert. Die Vertreter der Unfallversicherung zeigten sich dabei interessiert und boten an, die Diskussion zu diesen beiden Themen in den dafür zuständigen Gremien der Unfallversicherung – gemeinsam mit den Berufsverbänden – fortzusetzen.  

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Aktualisierung 01.03.2013

Lineare Gebührenerhöhung der A-Positionen im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Preise der A-Positionen für die Behandlungen von Patienten der gesetzlichen Unfallversicherung steigen zum 01. März 2013.

Mit Wirkung zum 01. März 2013 haben sich die Verhandlungskommission des Deutschen Verbandes für Physiotherapie (ZVK)  und die Spitzenorganisationen der gesetzlichen Unfallversicherung  am 1. Februar 2013 auf eine lineare Gebührenanpassung aller sogenannten A-Positionen in Höhe von +2,2 Prozent verständigt.

Die Laufzeit der Vereinbarung endet am 31. Dezember 2013 und die neuen Preise können für alle Verordnungen abgerechnet werden, bei denen die erste Behandlung nach dem 01. März 2013 abgegeben wird.

Die neue Preisvereinbarung steht Ihnen ab sofort nach dem Login zum Download hier zur Verfügung. 

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Aktualisierung vom 08.03.2012:

Lineare Gebührenerhöhung der A-Positionen im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Preise der A-Positionen für die Behandlungen von Patienten der gesetzlichen Unfallversicherung steigen zum 01. Mai 2012.

Mit Wirkung zum 01. Mai 2012 haben sich die Verhandlungskommission des ZVK und die Dachverbände der gesetzlichen Unfallversicherung  (die Träger der gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die Versicherungsträger der öffentlichen Hand) am 24. Februar 2012 auf eine lineare Gebührenanpassung aller so genannten A-Positionen in Höhe von +1,8 Prozent verständigt. Die Laufzeit der Vereinbarung endet am 31. Dezember 2012 und die neuen Preise können für alle Verordnungen abgerechnet werden, bei denen die erste Behandlung nach dem 01. Mai 2012 abgegeben wird.

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Wenn Sie noch kein Mitglied sind, finden Sie hier fünf gute Gründe für eine Mitgliedschaft.

Gebührenerhöhung der B-Positionen im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Preise verschiedener B-Positionen für die Behandlungen von Patienten der gesetzlichen Unfallversicherung steigen zum 01. April 2012.

Da sich ZVK und  vdek auf eine Gebührenerhöhung mit Wirkung ab dem 01. April 2012 verständigen konnten, steigen automatisch auch die Preise einiger B-Positionen in der Gebührenliste im Bereich der Unfallversicherung. So steigen zum Beispiel für Praxisinhaber in den alten Bundesländern die Vergütungen der B-Positionen "Massage", "Unterwasserdruckstrahlmassage" und "Chirogymnastik" zum 01. April 2012. Für Praxisinhaber in den neuen Bundesländern steigen – aufgrund einer anderen Gewichtung bei der Anpassung im Bereich der Ersatzkassen – die Vergütungen aller B-Positionen.

Aktualisierung vom 17.03.2011: 

Gremien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung stimmen struktureller Gebührenerhöhung zum 01.04.2011 zu!

Die Preise für die Behandlungen von Patienten der gesetzlichen Unfallversicherung steigen zum 01. April 2011.

Mit Wirkung zum 01. April 2011 haben sich die Verhandlungskommission des ZVK und die Dachverbände der gesetzlichen Unfallversicherung Anfang Januar auf folgende Gebührenanpassung geeinigt:

  1. Die Zertifikatspositionen 

    • 8102 (KG-ZNS-Kinder),

    • 8103 (KG-ZNS),

    • 8107 (Manuelle Therapie),

    • 8402 (MLD 30 Minuten) und

    • 8403 (MLD 40 Minuten)

    werden um jeweils 2,5% erhöht.

  2. Die Positionen 

    • 8101 (KG),

    • 8104 (KG in der Gruppe),

    • 8105 (KG im Bewegungsbad – Einzelbehandlung) und

    • 8106 (KG im Bewegungsbad – Gruppenbehandlung)werden um jeweils 2% erhöht.

  3. Die Position 8403a (Kompressionsbandagierung) wird um 5,4% erhöht.

Diesem Ergebnis haben die Gremien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung heute vollumfänglich zugestimmt. Die neuen Preise können damit für alle Verordnungen abgerechnet werden, bei denen die erste Behandlung nach dem 01.04.2011 abgegeben wird. 

Die neue Preisliste steht Mitgliedern des ZVK ab sofort hier zum Download zur Verfügung. Der Versand der neu gedruckten Preislisten wird rechtzeitig bis zum 31.03.2011 erfolgen. 

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