Unfallverhütung und Arbeitsschutz
Unfallverhütungsvorschriften sind rechtsverbindliche Normen, die zu dem Zweck erlassen werden, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. In den Vorschriften werden Anforderungen an die Sicherheit betrieblicher Einrichtungen und Arbeitsverfahren sowie an Verhaltensweisen der Beschäftigten und an die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes festgelegt. Adressat der Unfallverhütungsvorschriften sind Unternehmer und Versicherte, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Beide müssen sich an die darin enthaltenen Vorschriften halten. Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften können übrigens seitens der Unfallversicherungsträger als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen geahndet werden.
Jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, muss sich damit also beim Arbeits- und Gesundheitsschutz von einem Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen.
Dabei stehen Physiotherapiepraxen drei verschiedene Betreuungsformen zur Auswahl:
Für die gesetzlich vorgeschriebene betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (Arbeitsschutzbetreuung) gibt es die Wahl zwischen der Regelbetreuung oder alternative Betreuung. Die Regelbetreuung hat, je nach Betriebsgröße, zwei Varianten:
1) Regelbetreuung für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten (bis zu 10 Vollzeit- beziehungsweise 20 Teilzeitbeschäftigte und
2) Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten
3) Alternative Betreuung
Die alternative Betreuung eignet sich für Unternehmer, die sich im Arbeits- und Gesundheitsschutz stärker engagieren möchten. Bei dieser Betreuungsform schließen die Praxen einen Vertrag mit einem Kooperationspartner der BGW über die Teilnahme an der alternativen bedarfsorientierten Betreuung. Danach nehmen die Praxen als Unternehmer innerhalb von zwei Jahren an einer Unternehmerschulung eines Kooperationspartners der BGW teil. Bis zur Teilnahme an der Unternehmerschulung unterliegt die Praxis jedoch noch der Pflicht zur Regelbetreuung. Die Schulung besteht aus je sechs Lehreinheiten à 45 Minuten zu den Themen Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik. Nach der Schulung führen Sie die Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb eigenständig durch und erhalten individuelle Unterstützung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. einen Betriebsarzt des Kooperationspartners. Spätestens nach fünf Jahren nehmen Sie an einer Fortbildungsschulung teil.
Der Suchassistent der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hilft Ihnen, die für Ihre Praxis passende Betreuungsform zu finden, siehe https://www.bgw-online.de/DE/Arbeitssicherheit-Gesundheitsschutz/Arbeitsschutzbetreuung/Betreuungsformen-Suchassistent/Betreuungsformen-Suchassistent_node.html .
Viele Fragen zur konkreten Organisation beantwortet auch die Rubrik FAQ der BGW, den Sie hier finden https://www.bgw-online.de/DE/Arbeitssicherheit-Gesundheitsschutz/Arbeitsschutzbetreuung/FAQ/FAQ_node.html .
Unfallverhütungsvorschriften in der Physiotherapie
Unfallverhütungsvorschriften werden mit DGUV-Vorschrift (Vorschriften der Gesetzlichen Unfallversicherung) abgekürzt.
Für die Physiotherapie sind u.a. folgende Unfallverhütungsvorschriften von besonderer Bedeutung:
Grundsätze der Prävention (DGUV-Vorschrift 1)
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV-Vorschrift 2)
Neben den Unfallverhütungsvorschriften geben die Unfallversicherungsträger Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Informationen und Grundsätze heraus. In den Regeln werden einschlägige Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Vorschriften der Unfallversicherungsträger, technischen Spezifikationen und technischen Regeln zusammengestellt und diese konkretisiert und erläutert; sie enthalten darüber hinaus konkrete Vorschläge zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Vorschriften und Regeln werden von gemeinsamen Fachausschüssen der Unfallversicherungsträger erarbeitet.
Von Bedeutung in der Physiotherapie sind beispielsweise:
Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst | DGUV-Regel107-003
Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln | DGUV-Regel101-018
Informationen enthalten Hinweise und Empfehlungen, welche die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern
Anleitung zur Ersten Hilfe (DGUV Information 204-006)
Infektionsschutz (TRBA 250)
Hautschutz- und Händehygieneplan für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten in Krankenhaus, Praxis und Wellnessbereich (TP-HSP-3.8000), siehe https://www.bgw-online.de/DE/Medien-Service/Medien-Center/Medientypen/bgw-themen/TP-HSP-3-8000-Hautschutzplan-Physiotherapie.html
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