Zulassung und Praxisgründung
Zulassung
Die Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um Patienten der gesetzlichen Krankenkassen behandeln und gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können, ergeben sich grundsätzlich aus den so genannten "Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 124 Abs. 4 SGB V zur einheitlichen Anwendung der Zulassungsbedingungen nach § 124 Abs. 2 SGB V für Leistungserbringer von Heilmitteln, die als Dienstleistung an Versicherte abgegeben werden".
Diesen Empfehlungen (bei deren Erstellung dem Verband vom GKV-Spitzenverband lediglich ein Anhörungsrecht eingeräumt wird) und den jeweiligen Rahmenverträgen mit den Ersatz- und Primärkassen (siehe z.B. Anlage 2 "Einrichtungsrichtlinien" im Rahmenvertrag mit dem vdek) sind alle
räumlichen (z.B. Mindestgröße der Behandlungsräume),
sächlichen (Mindestpraxisausstattung) und
personellen
Voraussetzungen zu entnehmen, die nachgewiesen werden müssen, um eine so genannte Kassenzulassung beantragen zu können. Weichen die Voraussetzungen der Empfehlungen von denen in den Rahmenverträgen mit den Krankenkassen vereinbarten Voraussetzungen ab, gilt vorrangig immer die rahmenvertragliche Vereinbarung des Deutschen Verbandes für Physiotherapie (ZVK) mit der jeweiligen Krankenkasse.
Wurde der Kassenzulassung durch die Landesverbände der Krankenkassen und die Landesvertretung des vdek erteilt, sind Anmeldungen bei folgenden Ämtern und Behörden erforderlich:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), (Stichwort "Versicherungspflicht selbständig tätiger Physiotherapeuten" ), siehe auch https://www.bgw-online.de/DE/Leistungen-Beitrag/Versicherung/Versicherte/Versicherte_node.html;jsessionid=688F5EF2F5EEA3C82B8ECBFF0CA2F133.live2
Finanzamt (Aufnahme einer selbständigen, freiberuflichen Tätigkeit), siehe( für z.B. NRW) http://www.fm.nrw.de/allgemein_fa/steuerzahler/fragen/20_faq_ust/09_ust.php
Gesundheitsamt (Anzeige der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit), siehe (für NRW) § 18 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW), https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2120&bes_id=4659&aufgehoben=N&menu=1&sg=
Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio (Rundfunkbeitrag), siehe http://www.rundfunkbeitrag.de/unternehmen_und_institutionen/index_ger.html
ggf. Deutsche Rentenversicherung (Stichwort "Versicherungspflicht selbständig tätiger Physiotherapeuten"), siehe auch <link fachkreise beruf-und-bildung freiberufler rentenversicherung.html>
www.physio-deutschland.de/fachkreise/beruf-und-bildung/freiberufler/rentenversicherung.html
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihr Landesverband gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen bietet auch der GKV-Spitzenverband.