Glossar
Der Begriff Verweildauer (oder Aufenthaltsdauer) gibt die Zeit an, die ein Patient in einem Krankenhaus stationär behandelt wird. Mit der Einführung der DRG’s wird die Verweildauer exakt definiert in: Untere Grenzverweildauer: wird der Patient früher entlassen, erfolgt ein Abschlag der Vergütung. Obere Grenzverweildauer: liegt der Patient länger, erfolgt ein Zuschlag zur Vergütung. Mittlere Verweildauer: die durchschnittliche Liegezeit eines Patienten in der jeweiligen Fallgruppe.
Verweildauer
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