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Glossar

Verweildauer

Der Begriff Verweildauer (oder Aufenthaltsdauer) gibt die Zeit an, die ein Patient in einem Krankenhaus stationär behandelt wird. Mit der Einführung der DRG’s  wird die Verweildauer exakt definiert in: Untere Grenzverweildauer: wird der Patient früher entlassen, erfolgt ein Abschlag der Vergütung. Obere Grenzverweildauer: liegt der Patient länger, erfolgt ein Zuschlag zur Vergütung. Mittlere Verweildauer: die durchschnittliche Liegezeit eines Patienten in der jeweiligen Fallgruppe.