Eine medizinische Behandlung ist stationär, wenn der Patient über Nacht im Behandlungsbereich bleibt. Versicherte haben einen Anspruch auf stationäre Behandlung im Krankenhaus sowie im Rahmen von Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen, einschließlich Anschlussheilbehandlungen. Eine vollstationäre Behandlung kommt immer dann in Frage, wenn andere Behandlungsformen, etwa eine ambulante oder teilstationäre Behandlung, nicht ausreichen. Der Leistungsumfang einer stationären Behandlung beinhaltet, je nach Schwere und Art der Krankheit, alle für die medizinische Versorgung im Krankenhaus erforderlichen Leistungen: ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Unterkunft und Verpflegung.