Die Unfallverhütungsvorschriften stellen die für jeden Unternehmer und Versicherten verbindliche Pflichten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar.
Unfallverhütungsvorschriften sind verbindliche autonome Rechtsnormen, die von den Unfallversicherungsträgern gemäß § 15 SGB VII erlassen werden. Sie werden unter Mitwirkung des Spitzenverbandes der Deutschen Gesellschaft für Unfallversicherung (DGUV) erarbeitet.