Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind rechtlich verselbständigte Versorgungseinrichtungen, in denen mehrere Ärzte unter einem Dach zusammenarbeiten. MVZ können von zugelassenen Ärzten und zugelassenen Krankenhäusern, von Erbringern nichtärztlicher Dialyseleistungen, gemeinnützigen Trägern und anerkannten Praxisnetzen gegründet werden. Die Rahmenbedingungen für die Teilnahme von MVZ an der vertragsärztlichen Versorgung werden vom Gesetzgeber kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt, zuletzt durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das am 11. Mai 2019 in Kraft getreten ist.