Die Versicherungspflichtgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe des jährlichen Bruttoarbeitsentgelts Arbeitnehmer der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterliegen. Für Arbeitnehmer, deren Jahresarbeitsentgelt am 31.12. über der Versicherungspflichtgrenze des gleichen Jahres lag und die an diesem Tag privat krankenversichert waren, gilt eine besondere Versicherungspflichtgrenze. Arbeitnehmer, deren Bruttoarbeitsentgelt oberhalb der für sie maßgeblichen Grenze liegt, haben die Wahl: Sie können als freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben oder sich bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichern. Wer sich für einen Wechsel entscheidet, kann nur unter speziellen Bedingungen zurück in die gesetzliche Krankenversicherung.