Die Leistungen der Krankenhäuser werden pauschal je nach Krankheit abgerechnet (nur psychiatrische, psychosomatische und psychotherapeutische Kliniken und Krankenhäuser rechnen weiterhin Tagessätze ab). Die so genannten Fallpauschalen unterscheiden sich dabei nach Krankheitsarten und durchgeführter Behandlung. Unterschiedliche Schweregrade einer Erkrankung werden berücksichtigt. Für einen Patienten mit einer leichten Erkrankung zahlt die Krankenkasse also weniger als für einen Patienten mit einer schweren, aufwändig zu behandelnden Erkrankung. Muss ein Patient länger behandelt werden als den Kalkulationen zu Grunde gelegt wurde (Überschreitung der oberen Grenzverweildauer), wird für jeden zusätzlichen Tag ein Zuschlag gezahlt. Auf der anderen Seite muss das Krankenhaus bei sehr kurzen Aufenthalten der Patienten mit Abschlägen rechnen.