Patientenrechtegesetz: Fakten, Empfehlungen, Hintergründe
Seit Ende Februar 2013 ist es in Kraft: das Patientenrechtegesetz (PatRG). Der Gesetzgeber bündelt mit diesem Schritt alle Rechte und Pflichten für Patienten und Behandler in neuen Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, §§ 630 a bis h) und im Sozialgesetzbuch V (SBG V). Mit den neuen gesetzlichen Regelungen wurde der Anspruch der Patienten auf Informationen rund um ihre Behandlung aber nicht neu geregelt. Vieles galt – aufgrund entsprechender Rechtsprechung – bereits in der Vergangenheit. Nun sind die Patientenrechte gesetzlich verankert. Das hat auch Auswirkungen auf die Arbeit der Physiotherapeuten.
Anwendung im Alltag
Wir haben für Sie hier alle wesentlichen Informationen zusammengestellt, die Ihnen als Physiotherapeut - der auf ärztliche Verordnung therapiert - bei der Anwendung des Patientenrechtegesetzes im Rahmen einer physiotherapeutischen Behandlung weiterhelfen.
Falls Sie noch keine Antwort auf Ihre Frage auf der FAQ-Liste finden, schicken Sie uns eine E-Mail an info(at)physio-deutschland.de. Wir antworten Ihnen gern!
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Sonderfall: sektoraler Heilpraktiker Physiotherapie
Wichtig: Für alle Kolleginnen und Kollegen, die eine sektorale Heilpraktikererlaubnis Physiotherapie besitzen und Patienten direkt behandeln, gilt die volle Aufklärungspflicht, so wie sie auch für Ärzte gilt. Hier umfasst die Aufklärungspflicht alle für die Therapie relevanten Fakten und darüber hinaus auch Informationen über mögliche Kontraindikationen für eine Behandlung und besonders wichtig die Verpflichtung, im Zweifelsfall auf eine ärztliche Untersuchung hinzuwirken, um beispielsweise Tumorerkrankungen auszuschließen.
Medien und Politik informieren Patienten über neue Rechte
Die Bundesministerien für Justiz und Gesundheit haben gemeinsam mit dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten einen umfangreichen Ratgeber herausgegeben. Dieser informiert über die neuen Rechte der Patienten.