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Gebühren: Verhandlungen und Abschlüsse ab 2017

Neue Rahmenbedingungen für die laufenden Verhandlungen ermöglichen höhere Abschlüsse

Bis zum 11. April 2017 galt die Grundlohnsumme als maximale Obergrenze für Verhandlungen mit den Krankenkassen. Mit unserer Kampagne "38,7 % mehr wert." haben wir für die unzureichende finanzielle Situation in der ambulanten physiotherapeutischen Versorgung sensibilisiert – zunächst in Richtung Politik und nun gegenüber den Krankenkassen. Der Wegfall dieser Begrenzung war eine zentrale Forderung von PHYSIO-DEUTSCHLAND in den letzten Jahren.

Durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) im April 2017 entfällt diese Obergrenze mindestens bis Ende 2019 – also (zunächst) für drei Jahre.

Außerdem führen die sogenannten Preisuntergrenzen (PUGs), die der Gesetzgeber bereits 2015 im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz verankert hat, ebenfalls noch zu Preisangleichungen. Die PUGs sind wichtig für all die Regionen, in denen es größere Unterschiede in der Vergütung zwischen den einzelnen Krankenkassen gibt.

Ziel von PHYSIO-DEUTSCHLAND ist es nun, schnell und bestmöglich mit den Krankenkassen zu deutlich spürbaren Abschlüssen zu gelangen. "Es muss mehr Geld in unseren Praxen ankommen", unterstreicht Andrea Rädlein, Vorsitzende von PHYSIO-DEUTSCHLAND, den Anspruch an die aktuellen Gebührenverhandlungen mit den Krankenkassen.

Die Gebührenabschlüsse seit Inkrafttreten des HHVG sind dabei durchaus positiv und liegen weit über den sonstigen Tariferhöhungen in Deutschland. Alle diesbezüglichen Informationen bündeln wir hier auf dieser Seite für Sie.

Bundesweite Gebührenverhandlungen

Die Gebührenlisten der Berufsgenossenschaften/Unfallversicherungsträger, der Ersatzkassen, der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, SVLFG) und der Postbeamtenkrankenkasse verhandelt PHYSIO-DEUTSCHLAND in Vollmacht für seine Landesverbände bundesweit.

Hier die Ergebnisse:

  • Berufsgenossenschaften (DGUV/SVLFG UV): Für den Zeitraum ab dem 01. August 2018 gibt es eine Erhöhung um 9,55 Prozent und zum 01. April 2019 eine weitere Steigerung der Preise um circa 7,63 Prozent. Allerdings befindet sich das Ergebnis noch in der internen Abstimmung bei der DGUV und steht daher noch unter Vorbehalt. Zusammen mit den Anpassungen aus 2017 zum 01. März und 01. Oktober 2017 steigen die Preise im Bereich der DGUV damit bis ins Jahr 2020 um insgesamt circa 28,7 Prozent. 

  • Ersatzkassen (vdek): Rückwirkend zum 01. Dezember 2017 und für 2018 zum 01. April gibt es eine zweistufige Gebührenanpassung mit einem Gesamterhöhungsvolumen in Höhe von 17,7 Prozent. Diese Vereinbarung knüpft an die Gebührenanpassung von 2,5 Prozent an, die bereits zum 01. Januar 2017 in Kraft trat. Mit diesem Paket kommt es bei den Ersatzkassen im Zeitraum vom 01. Dezember 2017 (+7 Prozent) bis zum 01. April 2018 (+10 Prozent) zu einer Anpassung der Preise um insgesamt 20,64 Prozent. Außerdem werden zum 01. April 2018 die Preise in den Neuen Bundesländern vollständig an das Vergütungsniveau der alten Bundesländer angeglichen. Die Angleichung entspricht einer weiteren Anpassung in Höhe von circa 5 Prozent. Zum 01. April 2018 steigen die Preise in den Neuen Bundesländern damit um knapp 26 Prozent.

  • SVLFG: Zum 01. April 2018 steigen die Preise um zunächst 9,2 Prozent. Damit erreichen die Vergütungen der LKKen das Niveau der Ersatzkassenpreise zum Stand April 2018. In der zweiten Stufe erfolgt am 01. Juli 2019 eine Erhöhung um 10 Prozent. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit bis 30. Juni 2020. Mit der Anpassung im Jahr 2017 beträgt die Gesamterhöhung damit aktuell circa 31,69 Prozent.

  • Postbeamtenkrankenkasse: Mit dem neuen Gebührenabschluss im Bereich der Ersatzkassen gelten ab dem 1. Januar 2018 beziehungsweise 01. April 2018 auch für die Mitgliedergruppe A der Postbeamtenkrankenkasse bundesweit neue Preise. Zur Mitgliedergruppe A zählen dabei Beamte und Ruhestandsbeamte des einfachen Dienstes und deren Hinterbliebenen. Für die Mitgliedergruppe B der Postbeamtenkrankenkasse gelten seit dem 31. Juli 2018 die neuen erstattungsfähigen Höchstsätze gemäß der Bundesbeihilfeverordnung (rund 20 Prozent). Zum 01. Januar 2019 werden die Erstattungssätze um weitere 10 Prozent angehoben.

Regionale Gebührenverhandlungen in den Vertragsgebieten

Die regionalen Verhandlungen werden von den Landesverbänden von PHYSIO-DEUTSCHLAND geführt. In nahezu allen Vertragsgebieten verhandeln die jeweiligen Berufsverbände der Physiotherapeuten dabei gemeinsam und versuchen die jeweils bestmögliche Erhöhungen gegenüber den Krankenkassen durchzusetzen. 

Alle Detailinformationen zu den einzelnen Abschlüssen und die entsprechenden Preislisten erhalten Mitglieder von PHYSIO-DEUTSCHLAND über ihren Landesverband. Die Kontaktdaten gibt es hier.

Die hier aufgeführten Abschlüsse unterscheiden sich in Höhe und Laufzeit und sind deshalb in der Regel nicht direkt miteinander vergleichbar.

  • Bayern:

Die Preise steigen ab dem 1. November 2017 strukturell um 9,9 Prozent (hier profitieren vor allem die Zertifikatspositionen), zum 1. Juli 2018 steigen die Preise linear um 9 Prozent und zum 1. Juli 2019 ein weiteres Mal linear um 9 Prozent. Die Preise bei den bayerischen Primärkassen steigen damit innerhalb von drei Jahren um 30,6 Prozent.

  • Berlin:

Vom 01. Februar 2017 stiegen die Preise im Rahmen der PUG-Regelung um 3,9 Prozent. Zum 01. Juni 2017 gab es eine weitere Erhöhung um circa 4,8 Prozent, zum 01.Mai 2018 um weitere 10,10 Prozent.  Zum 01. Mai 2019 steigen die Preise um 3,53 Prozent und zum 01. Oktober 2019 um 5,14 Prozent. Die Gesamterhöhung liegt damit nominal bei circa 30,23 Prozent. Die Laufzeit endet am 30. September 2020.

  • Bremen:

Zum 01. Januar 2017 gab es eine Erhöhung der Vergütungen im Rahmen der PUG-Regelung um 3,8 Prozent. Zum 01. August 2017 wurden die Vergütungen um  6,65 Prozent erhöht, zum 01. April 2018  um weitere 10,5 Prozent. Es werden weitere Anpassungen zum 01. April 2019 (+4,73 Prozent) und 01. September 2019 (+5 Prozent) folgen. Die Gesamterhöhung liegt damit bei circa 34,5 Prozent. Die Laufzeit endet am 30. November 2020.

  • Hamburg:

Zum 01. Februar 2017 erfolgte eine Erhöhung im Rahmen der PUG-Regelung um 2,5 Prozent. Am 01. Juni 2017 stiegen die Preise um weitere 9,0 Prozent, am 01. Mai 2018 um weitere 10,58 Prozent. Eine weitere Anpassung erfolgt zum 01. Oktober 2019 (+7,6 Prozent). Die Gesamterhöhung liegt damit bei circa 32,93 Prozent. Die Laufzeit endet zum 30. September 2020.

  • Hessen:

Zum 01. September 2017 stiegen die Gebühren um 9,5 Prozent. In den Jahren 2018 und 2019 steigen die Preise in zwei Stufen jeweils zum 01. September um jeweils weitere 9,0 Prozent. Damit erhöhen sich die Gebühren bei einer Laufzeit von drei Jahren um insgesamt 30,1 Prozent.

  • Niedersachsen:

Zum 01. Februar 2017 gab es im Rahmen der PUG-Regelung eine Steigerung um 4,0 Prozent. Zum 01. Juli 2017 stiegen die Preise um weitere 6,0 Prozent, am 01. April 2018 um weitere 10,8 Prozent. Eine weitere Anpassung erfolgt zum 01. April 2019 (+4,9 Prozent). Die Laufzeit endet am 31. August 2019 (und damit noch innerhalb des Zeitraumes der Entkoppelung von der Grundlohnsumme). Die vorläufige Gesamterhöhung liegt bei circa 28,1 Prozent.

  • Rheinland:

Zum 01. Februar 2017 stiegen die Gebühren im Rahmen der PUG-Regelung um 2,96 Prozent. Am 01. Juli 2017 gab es eine weitere Erhöhung von 7,88 Prozent, am 01. April 2018 um weitere 10,35 Prozent. Eine weitere Anpassung erfolgt zum 01. Juli 2019 (+10,5 Prozent). Die Laufzeit endet am 30. Juni 2020. Die Gesamterhöhung beträgt circa 35,47 Prozent.

  • Rheinland-Pfalz:

Zum 01. Februar 2017 gab es im Rahmen der PUG-Regelung eine Erhöhung um 2,5 Prozent. Ab dem 01. Mai 2017 erfolgte eine weitere Steigerung um 5,6 Prozent, am 01. April 2018 um weitere 9,75 Prozent. Eine weitere Anpassung erfolgt zum 01. April 2019 (+9,81 Prozent) Die Laufzeit endet am 31. März 2020. Die Gesamterhöhung beträgt circa 30,46Prozent.

  • Saarland:

Zum 01. März 2017 gab es im Rahmen der PUG-Regelung eine Erhöhung um 2,8 Prozent. Ab dem 01. Mai 2017 erfolgte eine weitere Steigerung um 5,7 Prozent, am 01. April 2018 um weitere 9,7 Prozent. Eine weitere Anpassung erfolgt zum 01. Mai 2019 (+9,9 Prozent).  Die Laufzeit endet am 31. März 2018. Die Gesamterhöhung beträgt circa 30,85 Prozent.

  • Westfalen-Lippe:

Vom 01. Mai 2017 bis zum 31. Oktober gab es eine Erhöhung im Rahmen der PUG-Regelung um 4,78 Prozent. Am 01. November 2017 wurden die Preise um 5,12 Prozent erhöht. Weitere Anpassungen erfolgen zum 01. Juni 2018 (+7,6 Prozent) und 01. Januar 2019 (+3,8 Prozent) Die Laufzeit endet am 30. September 2019 (und damit noch innerhalb des Zeitraumes der Entkoppelung von der Grundlohnsumme. Die vorläufige Gesamterhöhung beträgt circa 23,02 Prozent.

Gebührenvereinbarungen mit einzelnen oder mehreren Krankenkassen nach Vertragsgebiet

  • AOK Baden-Württemberg:

Seit dem 22. Dezember 2017 sind die Vergütungsverhandlungen abgeschlossen. Die neuen Preise gelten für Verordnungen mit einem Ausstellungsdatum ab dem 01. Dezember 2017. Das Erhöhungsvolumen der ersten Stufe liegt bei 9 Prozent. Die zweite Stufe der Gebührenerhöhung (+9 Prozent) tritt zum 01. Juli 2018 in Kraft und die dritte Stufe (+9 Prozent) dann zum 01. Juli 2019. Insgesamt liegt das Gesamterhöhungsvolumen bei 29,5 Prozent.

  • AOK Nordost (Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern):

Vom 01. September 2017 steigen die Vergütungen in zwei Schritten zum 01. September 2017 und zum 01. Februar 2018 um insgesamt 15,4 Prozent. Die Vertragslaufzeit endet am 30. September 2018. 

  • AOK Nordwest (Schleswig-Holstein):

Zum 01. Mai 2017 sind die Preise um 4,74 Prozent erhöht worden. Weitere Steigerungen erfolgten zum 01. November 2017 (4,74 Prozent) und 01. April 2018 (+10,04 Prozent). Weitere Anpassungen erfolgen zum 01. April 2019 (+3,51 Prozent) und zum 01. September 2019 (+5 Prozent). Die Vertragslaufzeit endet am 30. November 2020. Die Gesamterhöhung beträgt circa 31,2 Prozent. 

  • AOK Plus:

Zum 01. August 2017 sind die Vergütungen um 12,3 Prozent erhöht worden, zum 01. April 2018 um weitere 12,05 Prozent. Eine weitere Anpassung erfolgt zum 01. Januar 2019 (+3,95 Prozent). Die Vertragslaufzeit endet am 31. Juli 2019 (und damit noch innerhalb des Zeitraumes der Entkoppelung von der Grundlohnsumme). Die vorläufige Gesamterhöhung beträgt circa 30,98 Prozent.

  • AOK Sachsen-Anhalt:

Mit Schiedsspruch vom 07. August 2018 werden die Vergütungen rückwirkend zum 01. Juli 2018 um rund +32 Prozent angehoben. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2019.

  • BKK Mitte (Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen)

Zum 01. April 2017 gab es eine Erhöhung im Rahmen der PUG-Regelung von 2,15 Prozent. Zum 01. Juli 2017 stiegen die Gebühren nochmals um weitere circa 6,25 Prozent an. Die Laufzeit endet am 31. Dezember 2017; die Gesamterhöhung beträgt circa 8,4 Prozent. Zum 01. März 2018 stiegen die Preise um weitere +10,9 Prozent (Laufzeit bis 31. Januar 2019). Mit den beiden Anpassungen im Jahr 2017 beträgt die Gesamterhöhung damit aktuell circa 20,23 Prozent.

  • BKK Nordwest (Mecklenburg-Vorpommern)

Zum 01. April 2017 gab es eine Erhöhung im Rahmen der PUG-Regelung von 2,15 Prozent. Zum 01. Juli 2017 stiegen die Gebühren nochmals um weitere circa 6,25 Prozent an. Die Laufzeit endet am 31. Dezember 2017; die Gesamterhöhung beträgt circa 8,4 Prozent. Zum 01. März 2018 stiegen die Preise um weitere +10,9 Prozent (Laufzeit bis 31. Januar 2019). Mit den beiden Anpassungen im Jahr 2017 beträgt die Gesamterhöhung damit aktuell circa 20,23 Prozent. 

  • BKK, IKK und KBS Baden-Württemberg:

Zum 01. Februar 2017 stiegen die Preise um 3,14 Prozent und zum 01. Juli 2017 nochmals um weitere circa 7,4 Prozent. Zum 01. April 2018 und 01. Januar 2019 steigen die Preise um weitere 9,5 Prozent beziehungsweoise 9 Prozent (Laufzeit bis 30. Juni 2020). Über alle Anpassungen in den Jahren 2017 bis 2019 beträgt die Gesamterhöhung damit aktuell circa 31,97 Prozent.

  • BKK, IKK und KBS Schleswig-Holstein:

Zum 01. Mai 2017 konnte eine Gebührenerhöhung um 11,76 Prozent vereinbart werden. Die Laufzeit endet am 31. Juli 2018. Weitere Anpassung erfolgen zum 01. August 2018 (+10,72 Prozent) und zum 01. Oktober 2019 (+7,83 Prozent). Die Vertragslaufzeit endet am 30. November 2020. Das Gesamterhöhungsvolumen beträgt circa 33,32 Prozent.

  • IKK Nord (Mecklenburg-Vorpommern):

Zum 01. Juli 2017 gab es eine Gebührenerhöhung um circa 12,25 Prozent. Am 01. März 2018 erfolgte eine weitere Steigerung um circa 3,7 Prozent und am 01. August 2018 um +7,41 Prozent. Zum 01. März 2019 werden die Gebühren um weitere 3,77 Prozent angehoben. Die Laufzeit endet am 30. September 2019 (und damit noch innerhalb des Zeitraumes der Entkoppelung von der Grundlohnsumme); die Gesamterhöhung liegt aktuell bei circa 29,5 Prozent.

  • IKK classic (Sachsen und Thüringen):

Zum 01. August 2017 wurden die Preise linear um 10 Prozent angehoben. Am 01. Januar 2018 erfolgte eine weitere Erhöhung um 6 Prozent, am 01. August 2018 um weitere 8,15 Prozent. Zum 01. Januar 2019 werden die Gebühren um weitere +2,5 Prozent angehoben. Die Laufzeit endet am  31. August 2019 (und damit noch innerhalb des Zeitraumes der Entkoppelung von der Grundlohnsumme). Die Gesamterhöhung liegt aktuell bei 29,25 Prozent.

  • IKK gesund plus (Sachsen-Anhalt):

Mit Schiedsspruch vom 25. August 2018 werden die Vergütungen rückwirkend zum 01. Juli2018 um rund +32 Prozent angehoben. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2019.

  • Knappschaft (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen)

Zum 01. Februar 2017 sind die Vergütungen um 9,2 Prozent erhöht worden, zum 01. März 2018 um weitere 17,1 Prozent. Weitere Anpassung erfolgen zum 01. Dezember 2018 (+6,3 Prozent) und zum 01. April 2019 (+5,4 Prozent). Die Vertragslaufzeit endet am 30. September 2019 (und damit noch innerhalb des Zeitraumes der Entkoppelung von der Grundlohnsumme). Die vorläufige Gesamterhöhung beträgt circa 43,27 Prozent.

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