06.01.2021
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Bundesverband
Bescheinigung "Hohe Priorität beim Impfen"
Seit einigen Tagen sind die Corona-Schutzimpfungen in Deutschland angelaufen und auch zahlreiche Therapeutinnen und Therapeuten haben diese bereits erhalten oder stehen kurz vor der Impfung. Denn Mitarbeiter aus Heilmittelpraxen werden gemäß § 3 Ziffer 5 der Impfverordnung mit "hoher Priorität" eingestuft und sind damit grundsätzlich den Arztpraxen gleichgestellt.

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