26.08.2020
–
Bundesverband
Eilmeldung! Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Heilmittelrichtlinie auf den 01.01.2021
Der Gemeinsame Bundesausschuss wird in Kürze beschließen, dass die neue Heilmittelrichtlinie nicht wie geplant zum 01.10.2020, sondern zum 01.01.2021 in Kraft treten wird.
Begründet wird die Verschiebung mit Problemen bei den Herstellern der ärztlichen Praxisverwaltungssoftware. Offensichtlich ist eine größere Anzahl von Herstellern nicht in der Lage, die Praxisverwaltungssoftware fristgerecht zum 01.10.2020 anzupassen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat der geplanten Verschiebung bereits zugestimmt. Über weitere Details werden wir in Kürze informieren.