Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – SHV steht Rede und Antwort
Zunächst ging es um mögliche Modellvorhaben zum Direktzugang. Der SHV unterstrich in seinen Ausführungen die positiven Effekte auf die Versorgungssicherheit in Deutschland, besonders im ländlichen Raum. Außerdem ist davon auszugehen, dass der Direktzugang im Heilmittelbereich ein Baustein zur Kosteneffizienz für das GKV-System sein kann. Erforderlich für Modellvorhaben zum Direktzugang wäre eine ergänzende Formulierung im Paragraph 63, Absatz 3, Sozialgesetzbuch V, mit der eine selbstständige Übertragung der Ausübung der Heilkunde für die einzelnen Heilmittelberufe möglich wäre.
Auf die Frage, welche entbürokratisierenden Schritte zur Entlastung der Heilmittelerbringer hilfreich wären, nannte der SHV die Abschaffung der Prüfpflicht der Verordnungsblätter, die Abschaffung des Einzugs der Zuzahlung durch die Leistungserbringer und damit den Übertrag der Rechnungsstellung auf die Kostenträger sowie die Modernisierung der aufwendigen Leistungsbestätigung als zentrale Forderungen. Der bürokratische Aufwand bindet wertvolle Ressourcen, die dringend für die eigentliche Versorgung der Patientinnen und Patienten benötigt werden.
Auch über die Einbindung der Heilmittelerbringer in die Entscheidungsprozesse im Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wurde im Rahmen der Anhörung gesprochen. Markus Norys unterstrich dabei die Position des SHV, dass Heilmittelerbringer analog der Pflege beteiligt werden müssten. Dies beinhaltet ein Antragsrecht und das Recht an Richtlinien, die für die Arbeit im Heilmittelsektor bindend sind, mitwirken zu können.
Im Rahmen der gut eineinhalbstündigen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages konnte der SHV damit zu drei wichtigen Forderungen Stellung beziehen und die Position für die Heilmittelbranche aktiv einbringen.
Interessierte finden hier die Aufzeichnung und weitere Informationen rund um die Anhörung.:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14_gesundheit/oeffentliche_anhoerungen/1025260-1025260