29.07.2014
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Fachkreise
Neue Regelung für die Heilmittelversorgung von PolizeibeamtInnen und Polizeivollzugsbeamten in der Bundespolizei - "Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung – BPolHfV"
Für PolizeibeamtInnen und Polizeivollzugsbeamte in der Bundespolizei sind ab dem 01. Juli 2014 grundsätzlich die gleichen gesetzlichen und untergesetzlichen Normen zu beachten, die auch bei der Behandlung von gesetzlich krankenversicherten Ersatzkassenpatienten zu beachten sind.
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