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08.01.2013 – Bundesverband

Praxisgebühr beim Arzt abgeschafft – Zuzahlungen in der Physiotherapiepraxis weiterhin erforderlich!

Seit dem 1. Januar 2013 müssen Patienten beim Arzt keine 10 Euro Praxisgebühr mehr bezahlen.
So hat es der Gesetzgeber im November 2012 nach langen Diskussionen beschlossen. Diese Regelung gilt aber nicht für alle anderen Zuzahlungen der Versicherten wie zum Beispiel der Verordnungsgebühr in Physiotherapiepraxen, der Rezeptgebühr in Apotheken oder der Zuzahlung bei stationärer Behandlung im Krankenhaus. Hier bleiben alle Regelungen wie gehabt. Seit dem Jahr 2004 zahlen Patienten für eine Heilmittelverordnung 10 Prozent der Kosten und außerdem eine Gebühr von 10 Euro pro Verordnung zu Beginn der Behandlung. In der Summe machen die Zuzahlungen im Heilmittelbereich jährlich etwa 400 Millionen Euro aus. Diese Summe entlastet das Heilmittelbudget der verordnenden Ärzte. Diese Summe entlastet das Heilmittelbudget der verordnenden Ärzte und kommt damit all den Patienten zu Gute, die dringend einer physiotherapeutischen Behandlung bedürfen.