Antragsverfahren für eine Forschungsförderung
Die Beurteilung der eingehenden Anträge erfolgt nicht durch den Vorstand, sondern über ein neutrales, geblindetes Begutachtungsverfahren mit unabhängigen Gutachter*innen. So sollen positive oder negative Diskriminierungen vermieden werden, welche aufgrund persönlicher Kontakte entstehen können.
Der Vorstand beschränkt sich darauf, die Beurteilungen der unparteiischen Gutachter*innen zu bestätigen und als Vertreter dieser Bewertungen nach außen gegenüber den Antragstellern aufzutreten. Die Gutachter*innen werden hier auf der Webseite der Stiftung namentlich aufgelistet. Es wird nicht publik gemacht, wer welches Projekt beurteilt hat.
Die Gutachter*innen sind gehalten, der Geschäftsstelle beziehungsweise dem Vorstand der Stiftung mitzuteilen, wenn ihnen Projekte oder Antragssteller*innen bekannt sind. In diesem Fall wird die eingereichte Skizze an eine andere Person zur Begutachtung übergeben.
Das Verfahren im Einzelnen:
Zunächst prüft der Vorstand, ob ein Antrag den allgemeinen Förderbedingungen, den speziellen Bedingungen der jeweils aktuellen Ausschreibung, und den formalen Kriterien der Ausschreibung entspricht. Anschließend werden jedem Antrag per Losverfahren zwei Gutachter*innen zugeordnet. Jeder Antrag wird von zwei Gutachter*innen gelesen. Die Gutachter*innen überprüfen zunächst sich selbst, ob sie das Projekt beziehungsweise den/die Antragssteller*innen kennen. In diesem Falle erklären sie ihre Befangenheit und geben den Bewertungsauftrag an die Stiftung zurück, die eine(n) neue(n) Gutachter*in bestellt. Die Gutachter*innen prüfen die Qualität der Skizze anhand des auf dieser Seite abrufbaren Beurteilungsbogens, in dem u.a. folgende Aspekte berücksichtigt werden:
- Berücksichtigung ethischer Aspekte
- Klarheit und Plausibilität der Methodik
- Klarheit der Fragestellung
- Relevanz der Fragestellung
- Realisierbarkeit des Projekts
Die Gutachter*innen erhalten zur Durchführung der Bewertung einen Bewertungsbogen. Pro Item wird darauf ein Score vergeben. Die Summe der Bewertungen ergibt den Gesamtscore des Antrages. Je höher der Score, desto besser wird der Antrag eingeschätzt. Für jeden Antrag werden die Gesamtscores der beiden Gutachter*innen zu einer zusammenfassenden Punktzahl summiert. Die begutachteten Anträge werden entsprechend der erreichten Punktzahl in ein Ranking gebracht.
Die Vergabe der Mittel erfolgt nach den folgenden Grundsätzen:
- Die zur Verfügung stehenden Mittel werden auf die drei bestbewerteten Projekte verteilt, sofern alle drei Projekte einen Mindestscore erreichen. Ist dies nicht der Fall, so erhalten zwei Projekte beziehungsweise nur ein Projekt die Fördermittel. Dabei werden die Mittel zu gleichen Teilen vergeben, es sei denn, ein Projekt hat eine geringere Summe beantragt als sich aus der gleichen Verteilung ergeben würde.
- Die Stiftung behält sich das Recht vor die Fördermittel für den Fall einzubehalten, dass kein Projektantrag in der Bewertung durch die Gutachter*innen den Mindestscore erreicht.