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17.11.2008 – Bundesverband

Änderungen durch die Gesundheitsreform ab Januar 2009 bringen einschneidende Änderungen für die GKV Mitglieder und für die PKV

Für Selbstständige, die in der GKV freiwillig versichert sind, fällt durch die Gesundheitsreform zum Ende des Jahres auch das Krankengeld weg.

Der Gesundheitsfonds, bringt zum ersten Mal in der Geschichte für die gesetzliche Krankenversicherung einen einheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent. Reicht den Krankenkassen der Beitrag nicht aus, können sie einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern fordern.

Für Selbstständige, die in der GKV freiwillig versichert sind, fällt durch die Gesundheitsreform zum Ende des Jahres auch das Krankengeld weg. Die Selbstständigen bezahlen dann ohne Krankengeld 14,9 Prozent. Die gesetzlichen Krankenversicherungen bieten für die Selbstständigen Wahltarife an, wo das Krankengeld wieder mit eingeschlossen werden kann. Nachteil ist die Bindung für 3 Jahre ohne die Möglichkeit die Krankenkasse zu wechseln.

Für die Kunden der PKV ändert sich ab dem Jahr 2009 auch einiges, denn wer eine private Krankenversicherung neu abschließt ab 2009, kann bei einem Wechsel immer seine Altersrückstellungen, im Rahmen des Basistarifs mitnehmen. Für bestehende private Krankenversicherungen gibt es einen Zeitrahmen von 6 Monaten, in denen diese auch mit den Altersrückstellungen (Basistarif) wechseln können. Nachteil dabei ist dass der Wechselwillige für 18 Monate in dem Basistarif bleiben muss bevor in einen Tarif mit guten Leistungen wechseln darf, berichtet „Versicherung“.