Aktualisierung: Kostenträger erweitern erneut die Empfehlungen für den Heilmittelbereich
die Möglichkeit von einmaligen Teilabrechnungen
Aussetzung der einmaligen Abrechnung pro Monat
Änderungen/Ergänzungen bei nicht korrekt ausgestellten Verordnungen können durch die Praxis selbst erfolgen
Neueinführung von telemedizinischen Angeboten (Videobehandlung und telefonische Beratung)
Klicken Sie hier, um das ausführliche Dokument der Kassen herunterzuladen.
Update: Wichtige Punkte der Empfehlungen weiter konkretisiert
Am Donnerstag gegen 16:30 Uhr sind vollgende Konkretisierungen seitens der Kostenträger bei uns eingegangen:
Zu Ziffer 7:
Sind Verordnungen nicht richtlinienkonform ausgestellt, gelten die Art der Änderungsmöglichkeiten aktuell für alle noch nicht abgerechneten Verordnungen.
Zu Ziffer 8:
Bei telemedizinischen Leistungen bestätigt der Versicherte die Durchführung der Behandlungen gerne auch per Mail. Dabei ist es ausreichend, wenn die Unterschriften, die zum Beispiel per Mail beim Leistungserbringer eingehen, in der Dokumentation zur möglichen Rechnungsprüfung vorgehalten werden. Sie sind damit nicht einzeln ausgedruckt der Rechnung beizufügen.
"Die Situation bleibt für unsere Praxen äußerst ernst, nichtsdestotrotz arbeiten die Kostenträger, die Politik und wir als Verband an Lösungen für noch nie dagewesene Probleme. Es geht uns um die Gesundheit der Kollegen, der Patienten und auch um das existenzielle Überleben in dieser Krise“, betont Thorsten Vogtländer, Geschäftsführer von PHYSIO-DEUTSCHLAND.
Wir werden weiter tagesaktuell über unsere Medienkanäle informieren und die eingehenden Fragen so verbindlich wie möglich in dieser schnelllebigen Phase beantworten. Bitte schauen Sie täglich auf unserer Sonderseite auf der Homepage vorbei, so bleiben Sie über Neuerungen informiert.