11.08.2006
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Bundesverband
Akupunktur ist ärztliche Leistung
Kurse diverser Anbieter in Akupunktur, die auch für Physiotherapeuten angeboten werden, haben den Eindruck entstehen lassen, es handele sich nicht mehr um eine Ärzten und Heilpraktikern vorbehaltene Leistung. Dem ist nicht so.
Die Bundesärztekammer hat nochmals ausdrücklich bestätigt, dass sich an der bekannten rechtlichen Bewertung nichts geändert hat. Wer also als Physiotherapeut einen Kurs in Akupunktur absolviert, muss wissen, dass er diese Leistung nicht abgeben darf. Akupunktur kann also auch weiterhin ausschließlich von Ärzten sowie Heilpraktikern abgegeben und abgerechnet werden.
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