25.08.2011
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Fachkreise
Barmer-GEK: Absetzung wegen fehlender Kennzeichnung
Fehlerhafte Prüfanweisung führte zu Absetzungen bei "Folgeverordnung" außerhalb des Regelfalls.
Anfang dieser Woche haben wir erfahren, dass der Dienstleister der Barmer-GEK, die DDG, Abrechnungen von Verordnungen außerhalb des Regelfalls zurückweisen, bei denen auf der Verordnung das (zusätzliche) Kreuz "Folgeverordnung" fehlt.
Auf Nachfrage bei der Barmer-GEK wurde uns mitgeteilt, dass die Absetzungen auf einer fehlerhaften Prüfanweisung beruhen. Man habe die DDG aber nach unserem Hinweis sofort angewiesen, das Prüfkriterium auszusetzen und die Abrechnungen entsprechend zu vergüten. Die Barmer-GEK bedauert diese "Panne" ausdrücklich und bittet alle betroffenen Praxen, entsprechend abgesetzte Verordnungen erneut zur Abrechnung einzureichen.
Thorsten Vogtländer
Referat SGB
Referat SGB