Berufsanerkennung: Als deutscher Physiotherapeut im Ausland arbeiten

Während in allen anderen europäischen Ländern ein Studium mit Bachelorabschluss die Regel ist, hält Deutschland nach wie vor an der berufsfachschulischen Ausbildung fest. Durch die Anerkennungsrichtlinie 2005/36/EG, zuletzt ergänzt durch die Richtlinie 2013/55/EU, werden innerhalb Europas die Berufsabschlüsse formal gleichgestellt. Jedes Land führt jedoch zusätzlich eine Einzelfallprüfung durch, um die Gleichwertigkeit mit der dortigen Ausbildung sicherzustellen. In der Regel werden dadurch für deutsche Physiotherapeuten Nachqualifizierungen erforderlich, die sich jedoch aufgrund des individuellen Werdegangs und der Berufserfahrung stark unterscheiden können.
Trotzdem ist die Anerkennung in den europäischen Ländern für deutsche Physiotherapeuten vergleichsweise problemlos, in Österreich existiert sogar ein verkürztes Anerkennungsverfahren. Allerdings wird, wie beschrieben, individuell geprüft, welche Nachqualifizierungen ggf. erforderlich sind. In den Top-5 Zielländern sind z.B. die folgenden Besonderheiten zu nennen:
- Schweiz: Nachweis wissenschaftlicher Qualifikationen
- Österreich: Nachqualifikation in manueller Lymphdrainage (50 Stunden)
- Großbritannien und Spanien (u.a.): Eignungsnachweis
Der notwendige Eignungsnachweis (Evidence of Good Conduct) kann für PHYSIO-DEUTSCHLAND Mitglieder durch den Bundesverband ausgestellt werden. Bei Antragstellungen im europäischen Ausland kann außerdem ein europäischer Berufeausweis (EPC) beantragt werden. Dieser wird im elektronischen Verfahren eingesetzt und dient dazu, das Anerkennungsverfahren innerhalb Europas zu erleichtern.
In den USA absolvieren Physiotherapeuten ein Bachelor- und Master-Studium und zusätzlich meist noch ein Studium zum Doctor of Physical Therapy. Nach der hochschulischen Ausbildung müssen alle Absolventen außerdem das amerikanische Physiotherapie Examen (NCPT) bestehen, um am Patienten tätig werden zu dürfen. Physiotherapeuten aus Deutschland erwarten deshalb sehr komplizierte und meist erfolglose Anerkennungsabläufe, die auf einer Einzelfallprüfung basieren. Die Zulassung erfolgt dabei grundsätzlich nur für den Bundesstaat, in dem die Anerkennung auch beantragt wurde. Für nicht akademisch ausgebildete Physiotherapeuten gibt es quasi keine Möglichkeit, in den USA in der Patientenbehandlung tätig zu werden. Für Bachelor- oder Master-Absolventen könnten ein zeitlich begrenztes Visium (H-1B) und Patientenbehandlung unter Aufsicht möglich sein, nach deren Abschluss dann die NCPT Prüfung absolviert werden kann. Unserer Erfahrung nach, werden jedoch auch akademische Abschlüsse nicht immer von den US-Behörden akzeptiert, es kommt also auch hier auf den Einzelfall an.
Eine dauerhafte Auswanderung ist in jedem Fall eine große persönliche Herausforderung. In Sachen Berufsanerkennung unterstützt PHYSIO-DEUTSCHLAND seine Mitglieder deshalb mit umfassender Beratung zu zahlreichen Vorlagen. Wer nur einen kurzen Auslandsaufenthalt oder eine Fortsetzung seines Studiums im Ausland plant, muss in der Regel weniger Formalitäten beachten. Welche das sind, erklären wir Ihnen in unserem nächsten Artikel.