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22.01.2021 – Bundesverband

Bescheinigung "Höchste Priorität beim Impfen" - Service für Mitglieder

Derzeit erreichen uns zahlreiche Anfragen von Kolleginnen und Kollegen, die Hausbesuche in Pflege- und Altenheimen durchführen. Die Mitarbeiter werden gemäß § 2 Ziffer 2 der Impfverordnung mit "höchster Priorität" eingestuft. Für die Bescheinigung dieser Tätigkeit haben wir ein neues Formular bereitgestellt. Um den Anspruch auf die Schutzimpfung hervorzuheben, haben der VPT-Verband Physikalische Therapie und PHYSIO-DEUTSCHLAND ein gemeinsames Formular zur Vorlage beim zuständigen Impfzentrum erstellt.

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