Seit dem 01. November 2024 gibt es im GKV-System die Blankoverordnung im Indikationsbereich „Schulter“.
Bei der Blankoverordnung handelt es sich um eine Vereinbarung mit den Krankenkassen im Gesetzlichen Krankenversicherungssystem (GKV) und ist damit eigentlich nur für Kassenpatienten interessant. Dennoch hat die Beihilfestelle für Bundesbeamte entsprechende Positionen aus der Blankoverordnung in der vergangenen Woche in den Katalog der beihilfefähigen Höchstpreise übernommen, so dass damit zumindest die Bundesbeamten in den Genuss einer entsprechenden Bezuschussung kommen.
Unseren Bericht zur Übernahme der Blankoverordnung in die Bundesbeihilfe finden Sie hier.
Die Beihilferegelungen für Landesbeamte sind nicht immer deckungsgleich mit der Bundesbeihilfe. Jedes Bundesland legt die beihilfefähigen Höchstsätze für seine Beamten in Landeshoheit selbst fest - auch wenn dabei oft die Bundesbeihilfesätze als Grundlage oder teils sogar 1:1 übernommen werden, ist dies kein "Selbstgänger". Die Landesbeihilfen können also grundsätzlich immer ganz oder in Teilen von den Regelungen des Bundes - oder anderer, selbst benachbarter Bundesländer - abweichen.
Bei uns im Norden hat uns nun erneut eine positive Nachricht erreicht: Das Land Schleswig-Holstein übernimmt ab 01.01.2025 die neuen Positionen zur Blankoverordnung in seine beihilfefähigen Höchstsätze und lässt die Regelungen zur Blankoverordnung damit seinen Landesbediensten zugute kommen. Auch weitere Positionen außerhalb der Blankoverordnung werden in Schleswig-Holstein teils erhöht.
Zuvor war schon zum 01.11.2024 die Hamburger Landesbeihilfeverordnung (HmbBeiHVO) um die neuen Positionen zur Physiotherapeutischen Diagnostik (PD) und zur Bedarfsdiagnostik (BD) aus der Blankoverordnung ergänzt worden.
Aus Bremen und Niedersachsen haben wir noch keine entsprechenden Mitteilungen bekommen; dort bleibt die Liste der beihilfefähigen Höchstsätze auf dem bisherigen Stand ohne die neuen Positionen zur Blankoverordnung.
Die Änderungen bei der Beihilfe Schleswig-Holstein ab 01.01.2025 sind hier zur Einsicht verlinkt.