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19.02.2010 – Bundesverband

Bundestag thematisiert regionale Heilmittelversorgung

Der Heilmittelbericht 2009/2010 des wissenschaftlichen Dienstes der AOK zeigt zum wiederholten Male eine regional stark unterschiedliche Versorgung mit Heilmitteln in Deutschland auf. Diesen Bericht nahm die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Anlass, am 29. Januar 2010 die Bundesregierung zu fragen, welche Erklärung es hierfür geben könnte.

Die Antwort der Bundesregierung vom 15. Februar 2010 liegt nun vor, hilft betroffenen Patienten allerdings nicht weiter. Fakt bleibt: Wer auf eine Heilmittelverordnung angewiesen ist und das Pech hat, in Westfalen-Lippe zu leben, geht in drei von vier Fällen leer aus, verglichen mit Patienten beispielsweise in Sachsen oder Berlin.

"Wenn das Bundesministerium für Gesundheit hierzu auf die Verantwortung der Selbstverwaltung, also der Ärzte und der Krankenkassen verweist, ist dies wenig hilfreich", betont die ZVK-Vorsitzende Ulrike Steinecke.

Zum Hintergrund: Jede Ausdehnung des Heilmittelbudgets tangiert die wirtschaftlichen Interessen der Ärzte und Krankenkassen. Das Heilmittelbudget nämlich steuert das Verordnungsverhalten der Ärzte. Nur der Protest der Patienten selbst und die Fachaufsicht durch die Landesregierungen können hier weiterhelfen. Beides braucht Rückendeckung durch die Bundesregierung. Die enttäuschende Antwort der Bundesregierung sollten die Bundestagsfraktionen zum Anlass nehmen, sich dieses durchaus wichtigen Themas anzunehmen.

Der ZVK wird die Diskussionen weiter verfolgen und sich für eine optimale Patientenversorgung einsetzen; er nimmt nicht hin, dass beispielsweise Patienten nach einem Schlaganfall nicht ausreichend Physiotherapie erhalten, nur weil sie im falschen KV-Bezirk wohnen.

Als Service können Sie hier die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Antwort der Bundesregierung und den Heilmittelbericht 2009/2010 des wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) herunterladen.