22.11.2022
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Bundesverband
Corona-Sonderregelungen für das Entlassmanagement gelten weiter bis April 2023
Die Corona-Sonderregelungen für das Entlassmanagement wurden vom Gesetzgeber durch das Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 (CovidIfSGAnpG 2022) bereits Mitte September 2022 verlängert. Aktuell gelten die Regelungen bis einschließlich dem 06. April 2023.
Sonderregelung Entlassmanagement
Die Corona-Sonderregelungen ermöglichen Krankenhausärztinnen und -ärzte im Rahmen des Entlassmanagements Heilmittel nicht nur für eine Dauer von bis zu 7 Tagen, sondern bis zu 14 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus zu verordnen. Dies gilt insbesondere dann, wenn das zusätzliche Aufsuchen einer Arztpraxis vermieden werden soll.
Zum Hintergrund
Mit den Neuregelungen zum Infektionsschutzgesetz hat der Gesetzgeber die sogenannte SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung bis einschließlich 06. April 2023 verlängert. In Paragraf 9 Absatz 1 dieser Verordnung sind auch die Corona-Sonderregelungen zum Entlassmanagement in Bezug auf die Verordnung von Heilmitteln geregelt.