13.04.2005
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Bundesverband
Das neue Abrechnungs-System könnte vor allem große Häuser zu Einsparungen zwingen
Kliniken warnen vor Arbeitsplatz-Abbau
Der so genannte Basisfallwert gilt seit diesem Jahr erstmals als Grundlage für die Abrechnung nach Fallpauschalen. Grundlage für die Taxierung des landeseinheitlichen Wertes sind die für einzelne Kliniken errechneten Werte. Diese spiegeln das wider, was dort die Behandlung eines Patienten im Durchschnitt kostet. Das klingt streng mathematisch, berichtet „Main-Rheiner“. Tatsächlich folgt auch dieses Rechenwerk den harten Regeln der Gesundheitspolitik. Der Gesetzgeber sieht vor, dass er für jedes Bundesland individuell ausgehandelt wird. Das hat bereits zu erheblichen Konflikten geführt. In Hessen wurde eine Schiedsstelle eingeschaltet, da sich Krankenkassen und Krankenhausträger nicht einigen konnten. Die legte den Basisfallwert auf knapp 2700 Euro fest. \"Viel zu wenig\", meinen die Krankenhäuser und warnen vor massivem Abbau von Arbeitsplätzen.
Im Norden hingegen einigte man sich auf einen Landes-Basisfallwert von 2619 Euro. Die Kassen können mit dem Ergebnis zufrieden sein, da andere Länder durchweg höhere Basisfallwerte abschließen. Hessen und Niedersachsen sowie Rheinland-Pfalz mit einem Wert von 2923 Euro übersteigen den Wert aus dem Norden. Ein Paradox, kommentiert die Ärzte-Zeitung. Die Kliniken im Norden werden damit für ihr wirtschaftliches Handeln bestraft. Denn je niedriger die Fallkosten in einem Bundesland, um so geringer wird der ausgehandelte Basisfallwert ausfallen. Die Schleswig-Holsteiner setzen sich deshalb für einen bundesweit einheitlichen Basisfallwert ein, der vermutlich deutlich höher ausfallen würde. Kliniken mit hohen Fallkosten würden mit diesem Wert aber kaum überleben.