10.11.2015
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Bundesverband
Deutscher Bundestag verabschiedet Krankenhausstrukturgesetz
Am 5. November 2015 hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) beraten und beschlossen. Es tritt voraussichtlich am 1. Januar 2016 in Kraft. Das Gesetz kann auch für Physiotherapeuten, die in Krankenhäusern arbeiten, Auswirkungen haben.
Besonders zwei Punkte im Gesetz können wichtig für unsere Berufsgruppe sein:
1. "Als sehr positiv bewerten wir den Wegfall des Investitionskostenabschlags von derzeit noch fünf Prozent (bei Hochschulambulanzen an öffentlich geförderten Krankenhäusern) beziehungsweise zehn Prozent bei öffentlich geförderten Krankenhäuser für ambulante Heilmittelleistungen", betont Stefanie Fimm, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Verbandes für Physiotherapie..
Dies bringt eine spürbare finanzielle Verbesserung für die Krankenhausambulanzen. Der damit verbundene bundesweite Anstieg der Heilmittelkosten wird durch lineare Anpassungen beim Ausgabevolumen für Heilmittel und bei den Richtgrößen ausgeglichen (vgl. § 84 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 84 Abs. 8 SGB V).
2. "Als Chance und Fluch zugleich beobachten wir die Einführung eines Pflegezuschlags ab dem Jahr 2017", so die stellvertretende Vorsitzende.
Zur Förderung einer guten pflegerischen Versorgung und als Anreiz für eine angemessene Pflegeausstattung wird den allgemeinen Krankenhäusern ab dem Jahr 2017 dieser Pflegezuschlag gezahlt. Da der Pflegezuschlag unmittelbar von der Höhe der Personalkosten für Pflegepersonal im jeweiligen Krankenhaus abhängt, setzt er einen konkreten Anreiz, eine angemessene Pflegeausstattung vorzuhalten. An dieser Stelle werden wir besonders aufmerksam sein. Denn, ob sich diese Maßnahme auf den Stellenschlüssel der Physiotherapeuten negativ oder positiv auswirkt, ist derzeit völlig offen. Wenn derzeit geschlossene Abteilungen wieder aufgemacht werden, kann die steigende Zahl an zu versorgenden Patienten aber auch Arbeitsplätze von Physiotherapeuten sichern. "Wir stehen zu den kritischen Punkten in engem Austausch mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft", betont Stefanie Fimm.
Zur Förderung einer guten pflegerischen Versorgung und als Anreiz für eine angemessene Pflegeausstattung wird den allgemeinen Krankenhäusern ab dem Jahr 2017 dieser Pflegezuschlag gezahlt. Da der Pflegezuschlag unmittelbar von der Höhe der Personalkosten für Pflegepersonal im jeweiligen Krankenhaus abhängt, setzt er einen konkreten Anreiz, eine angemessene Pflegeausstattung vorzuhalten. An dieser Stelle werden wir besonders aufmerksam sein. Denn, ob sich diese Maßnahme auf den Stellenschlüssel der Physiotherapeuten negativ oder positiv auswirkt, ist derzeit völlig offen. Wenn derzeit geschlossene Abteilungen wieder aufgemacht werden, kann die steigende Zahl an zu versorgenden Patienten aber auch Arbeitsplätze von Physiotherapeuten sichern. "Wir stehen zu den kritischen Punkten in engem Austausch mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft", betont Stefanie Fimm.