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22.03.2006 – Bundesverband

Endlich Sicherheit bei der Verordnung von Heilmitteln im Bereich Nordrhein

Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten nimmt dazu Stellung
Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel, begrüßte gestern in einer Pressemitteilung die Einigung der Ärzte mit den Krankenkassen am 17. März 2006 im Bereich Nordrhein über Praxisbesonderheiten bei der Verordnung von Heilmitteln (wir berichteten am 17. März 2006). Helga Kühn-Mengel: „Durch die Vereinbarung erhalten Patientinnen und Patienten wieder ihre benötigten Verordnungen. Ich gehe davon aus, dass damit eine ordnungsgemäße Versorgung wieder gewährleistet ist. In vereinbarten Katalogen ist festgelegt, bei welchen Erkrankungen die Verordnung von Physio-, Ergotherapie und Logopädie notwendig ist. Zuletzt haben mir immer wieder verunsicherte Patientinnen und Patienten, aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Einrichtungen berichtet, dass medizinisch notwendige Heilmittel nicht mehr verordnet würden. Dies geschah jeweils mit dem Hinweis auf das Sozialgesetzbuch V. Dort ist geregelt, dass die Vertragsparteien auf Landesebene ein jährliches Ausgabevolumen für Heilmittel vereinbaren. Der jetzt vereinbarte Katalog der Praxisbesonderheiten für Kinder und Erwachsene schafft insofern Klarheit, dass Ärzte z. B. bei Patienten mit schweren Lähmungen oder neurologischen Erkrankungen, wie Morbus Parkinson oder Multiple Sklerose, Heilmittel verordnen können, ohne finanzielle Konsequenzen wegen Überschreitung ihres Richtgrößenvolumens befürchten zu müssen. Auch im Bereich der Frühbehandlung der Kinder gibt es Entwarnung: Als Praxisbesonderheit sind im Indikationenkatalog u.a. die komplexe celebrale Dysfunktion, zelebrale Anfallsleiden und erworbene und / oder angeborene schwere geistige und / oder körperliche Behinderung aufgeführt. Der erzielte Durchbruch muss von den Vertragspartnern noch in die sogenannte Richtgrößen-Vereinbarung aufgenommen werden, was aber eine reine Formsache ist.\" Zum Hintergrund: Die erstmalige Einführung von Richtgrößen für Heilmittelverordnungen hatte in Nordrhein zu großem Unmut bei Physiotherapeuten und Ärzten geführt. Nach andauernden Protesten gegen die Regelungen der Heilmittelvereinbarung von 2006 haben sich die KV Nordrhein (KVNo) und die nordrheinischen Krankenkassen darauf geeinigt, Praxisbesonderheiten einzuführen, die bislang nicht vorgesehen waren. Die KVNo setzte bei Nachverhandlungen mit den Kassen mit der Definition bestimmter Indikationen durch. Zu den vereinbarten Praxisbesonderheiten für Kinder gehören die Indikationen Hemiparese, spastische Diplegie oder Tetraplegie, Mehrfachbehinderung und Mukoviszidose. In den Indikationskatalog für Erwachsene fallen schwere neurologische Erkrankungsbilder, bestimmte Formen von Parkinson, Multipler Sklerose und Apoplex und schwere Formen angeborener oder erworbener Paresen, berichtete der KVNo-Vorsitzende Dr. Leonhard Hansen der Ärzte-Zeitung. Zudem seien die Rheumatologen komplett aus den Richtgrößen herausgenommen worden, sagte Hansen. \"Sonst wäre die gesamte Fachgruppe in die Prüfung gekommen. Das wäre nicht vertretbar gewesen.\"