Gesetzliche Unfallversicherung: Neue Preise für A-Positionen und Verlängerung der Hygienepauschale
Ab dem 01. Dezember erfolgt eine lineare Preisanpassung (mit Ausnahme des Kilometergeldes) in Höhe von 8,59 Prozent. Zusätzlich wird der Preis für das Zeitintervall der Position KG-ZNS-Kinder auf den Preis der Position KG-ZNS-Erwachsene und der Preis für das Zeitintervall der MLD Teilbehandlung auf den Preis für die Position MLD Ganzbehandlung angehoben. In der Summe entspricht dies einer Gebührenanpassung ab dem 01. Dezember 2021 in Höhe von circa 9,37 Prozent. Die neuen Preise gelten für alle Verordnungen, bei denen die erste Behandlung ab dem 01. Dezember 2021 erfolgt.
Zusammen mit der Anpassung zum 01. Mai 2020 beträgt die Gesamterhöhung damit circa 15,4 Prozent. Die Laufzeit für die ab 01. Dezember 2021 geltenden Gebühren endet am 31. Juli 2022.
Hygienepauschale bis zum 31. März 2022 verlängert
Nachdem die Hygienepauschale mit dem am 24. November 2021 in Kraft getretenden Infektionsschutzgesetz bis zum 31. März 2022 verlängert ist, ziehen auch die gesetzlichen Unfallversicherer nach.