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28.09.2006 – Bundesverband

Hippotherapie - GBA-Beschluß veröffentlicht

Hippotherapie weiterhin keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen
Am Dienstag hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) den im Juni gefassten Beschluss veröffentlicht, wonach die Hippotherapie weiterhin keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ist. Das Therapeutische Reiten ist ein wichtiger Baustein in der Physiotherapie. Der ZVK hat daher vor vielen Jahren einen Beauftragten für das Therapeutische Reiten bestellt, um den Kontakt zum Deutschen Kuratorium für Therapeutisches Reiten e.V. zu halten und für eine kontinuierliche Abstimmung zwischen den Gremien Sorge zu tragen . Im Juni 2006 hat der Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, dass die Hippotherapie keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen wird. Die vorliegenden Studien zur krankengymnastischen Reittherapie seien sehr schwach, begründete der G-BA-Vorsitzende Dr. Rainer Hess den Entschluss: \"Ein Zusatznutzen im Vergleich zu anderen Therapien ist nicht zu erkennen.\" Dies zeigt wieder mit aller Deutlichkeit, wie wichtig der Nachweis der Wirksamkeit für die Physiotherapie ist.