Kabinett beschließt neues Insolvenzrecht für Krankenkassen
Auch Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) und regionale Versicherungen können künftig pleite gehen. Das Bundeskabinett beschloss in Berlin eine entsprechende Neuregelung, die 2010 greifen soll. Die Ungleichbehandlung von Kassen unter Länderaufsicht werde damit beendet, teilte das Bundesgesundheitsministerium mit. Bislang waren nur Kassen unter Aufsicht des Bundes wie Barmer, Techniker Krankenkasse oder DAK insolvenzfähig. Das so genannte Insolvenzgesetz enthält auch Regelungen für den Gesundheitsfonds, der zum 1. Januar 2009 eingeführt werden soll.
Darin vorgesehene Schutzmaßnahmen sollen verhindern, dass es überhaupt zu einer Insolvenz oder Schließung einer Kasse kommt. So sollen zum Beispiel die AOK untereinander Verträge über Finanzhilfen abschließen können. Notfalls soll es auch finanzielle Hilfen aller im Spitzenverband Bund organisierten Kassen geben, um gegebenenfalls Fusionen zu fördern. Geht eine Kasse doch pleite, haften für Forderungen von Versicherten oder Ärzten auch zuerst die Kassen der Kassenart - zum Beispiel die anderen AOK - bevor auch andere Kassen und damit die gesetzliche Krankenversicherung insgesamt einspringen.
Die Haftung der Länder für Pensionsansprüche und Insolvenzgeld bei einer Kassen-Pleite entfällt bereits zum geplanten Start des Gesundheitsfonds am 1. Januar 2009. Bislang hatten Kassen wie die AOK für die Pensionsansprüche von mehr als zehntausend beamtenähnlichen Angestellten keine oder nur vereinzelte Rückstellungen gebildet. Nun bekommen sie maximal 40 Jahre Zeit dafür. Zur Bildung des Deckungskapitals und zur Absicherung des Insolvenzrisikos erhalten die Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds eine standardisierte Zuweisung.
Quelle AFP
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