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21.05.2005 – Bundesverband

Keine Zuzahlungen für Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung

Weder Praxisgebühr noch Eigenbeteiligungen an Kosten z.B. für Medikamente oder Physiotherapie für Unfallverletzte und Berufserkrankte.
Wer bei der Arbeit einen Unfall erleidet und zum Arzt geht, braucht keine Praxisgebühr zu bezahlen. Darauf weist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft VBG, eine der gesetzlichen Unfallversicherungen hin. Für Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit fallen für Versicherte keinerlei Eigenbeteiligungen an. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten für die gesamte Rehabilitation zuständig. Sie steuern und koordinieren die medizinische Behandlung sowie die Wiedereingliederung in den Beruf und in das soziale Umfeld. Dabei sind Zuzahlungen wie eine Praxisgebühr oder Eigenbeteiligungen an Kosten z.B. für Medikamente oder Physiotherapie für Unfallverletzte und Berufserkrankte kein Thema. Dasselbe gilt bei Krankenhausaufenthalten oder bei der Versorgung mit Hilfsmitteln. Versicherte, die dennoch im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit eine Zuzahlung geleistet haben, sollten zunächst mit ihrem behandelnden Arzt klären, ob hier ein Versehen vorliegt oder die Zuzahlung möglicherweise zu Recht für eine zusätzliche Behandlung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt ist.