Kostenträger geben Hochwasser-Sonderregelungen für betroffene Regionen bekannt
Ziel der Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes ist, die Behandlungskontinuität unter den gegebenen Umständen in den betroffenen Regionen sicherzustellen. So können vom Hochwasser betroffene Praxen neben der Möglichkeit zur Videotherapie erforderliche Behandlungen auch außerhalb der zugelassenen Praxisräume erbringen. Hausbesuche sind auch ohne entsprechende Verordnung dafür möglich, allerdings ohne Anspruch auf die Hausbesuchsvergütung. Die Behandlungen sind mit dem Kürzel „HW“ für Hochwasser zu kennzeichnen.
Weiterhin spricht sich der GKV-Spitzenverband dafür aus, dass Prüfungen zu räumlichen Voraussetzungen, Mindestöffnungszeiten und Meldungen von Mitarbeitenden ausgesetzt wird.
Für den Fall, dass Originalunterlagen durch das Hochwasser verloren oder nicht mehr nutzbar sind, erläutert der GKV-Spitzenverband das Vorgehen für die Abrechnung von Leistungen. Alle Verordnungskopien oder Ersatzunterlagen sind ebenfalls mit dem Kürzel HW zu kennzeichnen.
Heilmittelpraxen, bei denen die abrechnungsbegründen Originalverordnungen für vor Hochwasserbeginn durchgeführte Behandlungen gänzlich verlorengegangen sind und keine „Ersatzverordnungen“ oder „Verordnungskopien“ vorliegen und auch kein Abrechnungsdatensatz vorhanden ist (vergleiche Fallgestaltung 4. Im Informationsschreiben der Kostenträger), empfehlen wir, sich bei ihrem Landesverband zu melden. Physio Deutschland wird dem GKV-Spitzenverband gegebenenfalls eine Liste der betroffenen Praxen zukommen lassen. Die Krankenkassen prüfen dann je Einzelfall eine Härtefallregelung.
Physio Deutschland unterstützt betroffene Mitgliedspraxen-Praxen
"Wir begrüßen, dass der GKV-Spitzenverband schnell ein Signal an betroffene Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber sendet“, erklärt Markus Norys, stellvertretender Bundesvorsitzender von Physio Deutschland und Vorsitzender im Landesverband Bayern. Noch ist die Lage sehr akut in den Hochwassergebieten. Die Landesgeschäftsstellen von Physio Deutschland in Bayern und Baden-Württemberg unterstützen die betroffenen Mitgliedspraxen bestmöglich und stehen für Fragen rund um die Sonderregelungen zur Verfügung.
Ob und in wie weit weiterführende Unterstützung erforderlich ist, ist zum aktuellen Zeitpunkt noch offen. „Wir bewerten die Lage fortlaufend, um – wenn erforderlich – weitere Unterstützungsmaßnahmen anzustoßen“, betont Markus Norys.