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09.12.2005 – Bundesverband

Krankentagegeld gibt es auch im Reha-Zentrum

Gericht verurteilt Versicherung zur Zahlung
Eine private Krankentagegeldversicherung muss auch während der Behandlung in einer Rehabilitationseinrichtung zahlen. Das hat das Landgericht Hildesheim entschieden. Das Landgericht verurteilte einen Versicherungskonzern zur Nachzahlung von rund 4800 Euro Krankentagegeld. Geklagt hatte ein Mann, dem die Versicherung Krankentagegeld nur für den Aufenthalt in einer Klinik auszahlen wollte. Für den anschließenden mehrwöchigen Aufenthalt in einem Rehabilitationszentrum verweigerte die Versicherung die Zahlung. Begründung: In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen seien Aufenthalte in Kur- und Reha-Zentren ausdrücklich ausgenommen. Doch genau diese Bestimmung ist nach Ansicht des Landgerichts Hildesheim unwirksam, so die Deutsche Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de). Denn eine private Krankentagegeldversicherung soll den Verdienstausfall des Versicherten aufgrund von Krankheiten oder Unfällen ausgleichen. \"Der Verdienst fällt aber nicht nur während der Dauer der ambulanten oder stationären Behandlung aus, sondern auch während des Aufenthalts in einem Reha-Zentrum\", zitiert Rechtsanwältin Daniela Sämann von der Deutschen Anwaltshotline in Nürnberg aus der Entscheidung. Es gebe deshalb keinen sachlichen Grund für den Ausschluss der Leistung während einer Rehabilitationmaßnahme. Urteil des Landgerichts Hildesheim, Aktenzeichen: 3 O 114/03 Quelle: Ärzte-Zeitung. 6.12.2005