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03.09.2007 – Bundesverband

Legaler Cannabis-Extrakt aus der Apotheke

Erstmals ist es einer schwerkranken Patientin in Deutschland möglich, legal Cannabis in der Apotheke zu beziehen.

Die Bundesopiumstelle erteilte einer 51-Jährigen Frau, die seit 14 Jahren an Multipler Sklerose erkrankt ist, die Erlaubnis für eine Behandlung mit standardisiertem Cannabis-Extrakt. Bislang war nur der synthetisch hergestellte Cannabis-Wirkstoff Dronabinol in Apotheken verfügbar. Die Präsidentin der Bundesapothekerkammer (BAK), Magdalene Linz, begrüßte die Entscheidung.

Die "Süddeutsche Zeitung" hatte über den Fall der MS-Patientin aus Baden-Württemberg berichtet. Eineinhalb Jahre dauerte das Verwaltungsverfahren, in dem die Patientin nachweisen musste, dass alle anderen verfügbaren Therapien bei ihr wirkungslos blieben und es kein anderes zugelassenes Arzneimittel gibt, das ihre Beschwerden lindert. Nun darf sie vorläufig für ein Jahr - und unter strengen Sicherheitsauflagen - eine in der Apotheke aus Cannabis-Extrakt hergestellte Tropflösung einnehmen. Sollte die Therapie wirkungsvoll sein, könne die Erlaubnis auch verlängert werden, hieß es seitens der Bundesopiumstelle.

Zuspruch kam von der BAK-Präsidentin: "Schwerkranke Menschen sollten in medizinisch angezeigten Einzelfällen Cannabis über die Apotheke beziehen dürfen - legal und pharmazeutisch korrekt dosiert", erklärte Linz. Zugleich betonte sie: "Ein Freibrief ist das aber nicht, Cannabis ist nicht für jeden Patienten geeignet. Patienten, die sich auf dem Schwarzmarkt versorgen, handeln weiterhin illegal."