Manuelle Lymphdrainage: Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt mehr Flexibilität und weniger Bürokratie!

Vorausgesetzt, das Bundesministerium für Gesundheit hat keine rechtlichen Bedenken zu diesem Beschluss können Vertragsärztinnen und Vertragsärzte Manuelle Lymphdrainage ab dem 01. Oktober auch ohne die Angabe der Therapiezeit verordnen. In diesem Fall entscheidet die Therapeutin oder der Therapeut selbst, ob angesichts des jeweiligen Stadiums des Lymph- oder Lipödems und der Anzahl der betroffenen Körperteile 30, 45 oder 60 Minuten Therapiezeit erforderlich sind.
"Der heutige Beschluss des G-BA setzt unsere Forderung nach einer patientenorientierten Versorgung mit Lymphdrainage um. Außerdem erhöht er die Therapiefreiheit in unseren Praxen und baut unnötige Bürokratie ab“, betont Andrea Rädlein, Vorsitzende von PHYSIO-DEUTSCHLAND, den Stellenwert der heutigen Entscheidung.