06.05.2006
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Bundesverband
Mehr als 50 Krankenkassen übernehmen ab 1. Mai die Kosten der ärztlichen Homöopathie
Vollständige Liste aller an den IV-Verträgen teilnehmenden Krankenkassen
Seit dem 1. Mai 2006 übernehmen mehr als 50 Gesetzliche Krankenkassen die Behandlungskosten der ärztlichen Homöopathie. In den nächsten Wochen und Monaten werden weitere, zum Teil sehr große Krankenkassen, Verträge zur Integrierten Versorgung (IV) mit Klassischer Homöopathie mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) abschließen. Für die Mitglieder dieser Kassen bedeutet das die Kostenübernahme der homöopathischen Leistungen bei einem Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung „Homöopathie\", berichtet der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte.
Die Deutsche BKK schloss am 1. Juni 2005 als erste Krankenkasse einen IV-Vertrag „Homöopathie“ ab. Seit dem steigt die Zahl der Kassen, die sich an den Verträgen über die Integrierte Versorgung „Homöopathie“ beteiligen, Monat für Monat. Zurzeit ermöglichen Betriebs- und Innungskrankenkassen ihren Versicherten den Zugang zur vertragsärztlichen Homöopathie. Doch auch andere Kassenarten haben ihr Interesse an der ärztlichen Homöopathie bekundet und verhandeln jetzt über einen Beitritt in den IV-Vertrag. Bis zum Sommer wird nach heutigem Stand etwa 15 Millionen Versicherten die ärztliche Homöopathie von ihrer Krankenkasse erstattet bekommen.
Die vollständige Liste aller an den IV-Verträgen teilnehmenden Krankenkassen befindet sich auf der Webseite des DZVhÄ www.welt-der-homoeopathie.de unter dem Punkt „Homöopathie für Kassenpatienten\". Hier sind auch alle Verträge, Teilnahmeerklärungen und alle weiteren Informationen hinterlegt.