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02.09.2005 – Bundesverband

Mehr Transparenz durch erweiterte Qualitätsberichte der Krankenhäuser

Hamburger Kooperation geht über gesetzliche Vorgabe weit hinaus
Zum 31.08.2005 sind alle Krankenhäuser in Deutschland erstmals verpflichtet, einen standardisierten Qualitätsbericht zu veröffentlichen. Dieser so genannte strukturierte Qualitätsbericht nach § 137 SGB V soll Patienten, Ärzten und Kostenträgern helfen, die Leistungsfähigkeit der einzelnen Kliniken und Fachabteilungen miteinander zu vergleichen. \"Dies ist ein erster Schritt, um unsere Patienten und einweisenden Ärzte in die Lage zu versetzen, sich ein genaueres Bild über unsere Krankenhäuser zu machen\", sagte Dr. Jörg Weidenhammer, Geschäftsführer der LBK Hamburg GmbH. \"In anderen Ländern gehe die Transparenz der Medizin aber schon viel weiter, und das helfe sowohl den Patienten als auch den Ärzten\", so Weidenhammer. Die Krankenhäuser der LBK Hamburg GmbH möchten die zukünftige Diskussion, wie die Transparenz der Ergebnisqualität gefördert werden kann, bewegen. Deshalb geht die LBK Hamburg GmbH mit den Qualitätsberichten ihrer Kliniken von Anfang an deutlich über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus. Im Jahre 2004 haben die Krankenhäuser in 19 bundesweit festgelegten Leistungsbereichen 212 so genannte Qualitätsindikatoren gesammelt. Als erstes Krankenhausunternehmen in Deutschland veröffentlicht die LBK Hamburg GmbH neben den üblichen Leistungsdaten auch einige dieser Qualitätsindikatoren. Diese sonst nur in anonymisierter Form zur Messung und zum anonymisierten bundesweiten Vergleich der Qualität in Medizin und Pflege erhältlichen Informationen erlauben eine direkte Beurteilung der Behandlungsqualität in einem Krankenhaus. Durch ein gemeinsames, in Deutschland einzigartiges Projekt wollen LBK Hamburg GmbH, Techniker Krankenkasse, Ärztekammer Hamburg und Verbraucherzentrale Hamburg die Transparenz der medizinischen Qualität im Krankenhaus um einen weiteren großen Schritt voranbringen. \"Wir beleuchten die Qualität der Krankenhausbehandlung aus drei Perspektiven\", betonte Dr. Christoph Straub, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse: \"An erster Stelle steht das Urteil der Patienten. Sie tragen nach ihrem Klinikaufenthalt in einen Fragenbogen ein, wie zufrieden sie mit der Behandlung waren.\" Daneben steht die Qualitätsdokumentation der Krankenhausärzte bis zur Entlassung. Sie beinhaltet Indikatoren wie aufgetretene Komplikationen, Behandlungserfolg und wiederholte Operationen. Die dritte Perspektive, so Straub, steuert die Krankenkasse bei: Sie verfügt über Daten, die den Erfolg der Krankenhausbehandlung auf lange Sicht darstellen. Dazu gehören Faktoren wie die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, welche Medikamente verordnet wurden und ob Komplikationen im Nachhinein aufgetreten sind. Die transparente Darstellung der von Patienten erwarteten Leistungen erleichtert Kostenträgern wie der Techniker Krankenkasse die Beratung ihrer Versicherten und fördert das Vertrauen zwischen allen Beteiligten. Auch die Ärztekammer Hamburg ist in das Projekt eingebunden. Sie ist in der Hamburger Arbeitsgemeinschaft Externe Qualitätssicherung (EQS) vertreten, die Daten und Ergebnisse für die nun zu veröffentlichenden Qualitätsberichte bereitstellt, und betreibt gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung die größte Patientenberatungsstelle der Stadt, so Dr. Carsten Leffmann: \"Die veröffentlichten Daten sind sehr umfangreich und komplex und bedürfen einer genauen Analyse. Vorschnelle Rückschlüsse, die weder Besonderheiten der Patienten, noch eine etwaige Spezialisierung der Klinik oder dessen Umfeld berücksichtigen, müssen vermieden werden.\" Dafür sei ärztlicher Sachverstand unabdingbar. Christoph Kranich, Leiter der Patientenberatung der Hamburger Verbraucherzentrale betonte die Rolle der Patientensicht in dem gemeinsamen Projekt: \"Wer sich im Gesundheitswesen um Qualitätssicherung bemüht, tut das meist ohne direkte Einbeziehung der Patienten. Die Pflicht der Krankenhäuser, Qualitätsberichte zu veröffentlichen, setzt jetzt neue Standards. Patienten können auf dem Feld der Qualitätstransparenz mit der Ärzteschaft, den Krankenhäusern und den Krankenkassen an einem Strang ziehen und gemeinsam für die Verbesserung der Versorgungsqualität in Hamburg kämpfen.\" Um gemeinsam die tatsächliche Behandlungsqualität zu beurteilen, kooperiert die LBK Hamburg GmbH unter Wahrung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen mit Kostenträgern, Ärztekammer und Verbraucherzentrale. Die Zusammenarbeit macht eine so genannte longitudinale Darstellung der Patientenversorgung möglich. Auf diese Weise können Daten, z.B. aus Versichertenbefragungen, über den ambulanten und stationären Behandlungsverlauf vor, in und nach der Klinik sowie Langzeitergebnisse für Qualitätsmanagement und Patientenberatung transparent gemacht werden. Die Ergebnisse stehen allen Beteiligten zur Verfügung: Kostenträger, Ärztekammer und Verbraucherzentrale können mit den gewonnenen Daten besser beraten und die Kliniken lernen, wie sie ihre Patienten noch besser versorgen können./idw Die Qualitätsberichte der LBK Hamburg GmbH finden Sie im Internet unter: <www.lbk-hh.de> oder auf den Eingangsseiten der Krankenhäuser.