03.07.2006
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Bundesverband
Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können künftig bei den Zuzahlungen für Medikamente sparen
Umfassende, neutrale und werbefreie Befreiungsliste in wenigen Tagen im Internet
Bisher zahlten gesetzlich Versicherte eine Rezeptgebühr auf Medikamente, die mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro betrug. Diese Zuzahlung fällt ab dem 1. Juli für Medikamente weg, deren Preis mindestens 30 Prozent unter dem geltenden Festbetrag liegt. Mit dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) hat der Gesetzgeber unter anderem die Grundlage dafür geschaffen. Werden Generika verordnet, so können mindestens fünf Euro pro Packung, wenn nicht noch mehr gespart werden.
Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben im April alle Festbetragsgruppen überprüft. Bei 79 Festbetragsgruppen wurden neue Preisgrenzen für die Freistellung beschlossen. Es liegt nun an den Herstellern, ihre Preise an die Festbeträge anzupassen beziehungsweise sie so weit zu senken, dass ihre Produkte zuzahlungsfrei werden. Erste Pharmaunternehmen reagierten bereits mit Preisnachlässen auf die neue Regelung.
Im Laufe der ersten Juliwoche wird nun die entsprechende Befreiungsliste im Internet unter www.gkv.info für jedermann zugänglich sein. Sie gilt für alle gesetzlich Versicherten, unabhängig davon, in welcher Krankenkasse sie sind. Dies teilten die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen mit.