Nachbericht zum Treffpunkt Angestellte am 15. Februar mit wichtigen Einblicken in eine effiziente Altersvorsorge
Nur wenige Angestellte beachten die jährlich eintreffenden Renteninformationsschreiben der Deutschen Rentenversicherung, „ein großer Fehler“ begann Ria Weinbrenner ihren Vortrag. Denn die Mitteilungen, die alle ab 27 Jahren erhalten, liefern wichtige Informationen für die eigene Zukunftsplanung. Die Rentenhöhe, so erklärte Weinbrenner, bemisst sich im Wesentlichen an zwei Faktoren. Zum einen, an den bis zum Renteneintritt erworbenen Rentenpunkten, die sich nach dem Durchschnittsbruttojahresverdienst in Deutschland richten. Wer beispielsweise derzeit rund 43 000,- Bruttojahresgehalt verdient, erwirbt jährlich einen Rentenpunkt, der einem Gegenwert von rund 36,- Euro monatlicher Rente entspricht. Zum anderen an den Versicherungsjahren und dem damit verbundenen Renteneintrittsalter. Für alle nach 1964 Geborenen liegt dieses bei 67 Jahren, wer jedoch vorher eine Versicherungsdauer von 45 Jahren erreicht, kann bereits mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Ein noch früherer Renteneintritt ist zwar grundsätzlich möglich, führt jedoch zu Rentenminderungen um 0,3% für jeden Monat, den man zu früh aus dem Arbeitsleben ausscheidet. Ria Weinbrenner empfahl, die eigenen Beitragsjahre fortlaufend gut nachzurechnen und der gesetzlichen Rentenversicherung gewissenhaft zusätzliche Anrechnungszeiten zum Beispiel für Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Studium oder Schwangerschaft und Elternzeit nachzumelden. „Wichtig ist, die Rente als späteres Bruttoeinkommen anzusehen“, schloss Weinbrenner ihren interessanten Vortrag, denn Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern werden auch bei Seniorinnen und Senioren fällig.
Edgar Reichenbach, selbstständiger Versicherungsmakler, erklärte im Anschluss mit der betrieblichen Altersvorsorge die zweite Säule der Rente. Hierbei vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Versorgungszusage, bei der bestimmte Teile des Bruttogehalts einbehalten, vom Arbeitgeber bezuschusst und in einen Versorgungsträger einbezahlt werden. Bei Ausscheiden aus dem Unternehmen kann der Vertrag mitgenommen und beim neuen Arbeitgeber oder privat weitergeführt werden. Die angesparten Beiträge werden von den Versorgungsträgern unterschiedlich angelegt, beispielsweise in einer Kombination aus Aktienindex und Anleihen. Das eingezahlte Kapital ist jedoch bei jedem Modell gesichert und damit nicht vom Verlust bedroht. „Renditen über der derzeit hohen Inflation zu erzielen, ist allein mit Kapitalanlagen nicht möglich“, beschrieb Reichenbach die angespannte Situation auf den Finanzmärkten. Daher müsse man zur vollständigen Betrachtung auch die weiteren Vorteile der betrieblichen Vorsorge mit einrechnen, zum Beispiel die steuer- und sozialversicherungsfreie Umwandlung der Beiträge oder den bis zu 20% hohen Zuschuss des Arbeitgebers. Zum Schluss wendete sich Reichenbach damit auch noch einmal direkt an einige Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber, die ebenfalls am Treffpunkt teilnahmen: „Ich kann Ihnen nur empfehlen, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten, denn in Zeiten des Fachkräftemangels zeichnen Sie sich dadurch als besonders interessanter Arbeitgeber aus und schaffen eine hohe Mitarbeiterbindung!“
Am Ende der Veranstaltung zeigten sich die Teilnehmenden und Moderatorinnen trotz des trockenen Themas sehr zufrieden. Denn gerade in einem körperlich anspruchsvollen Beruf, wie dem des Physiotherapeuten, ist eine rechtzeitige Vorsorge wichtig für einen sorgenfreien Lebensabend.