05.03.2005
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Bundesverband
Patientenvertreter bei der BQS
Vorbereitung auf ihre Mitarbeit bei der BQS-Qualitätssicherung.
Nach Angaben der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS) sind jetzt erstmals 24 der 35 Vertreter von Betroffenen- und Beratungsverbänden der Patienten, die für die Mitarbeit in den BQS-Fachgruppen im Zeitraum 2005 bis 2007 benannt wurden, in ihre künftige Tätigkeit eingewiesen worden.
Entsprechend einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 91Abs. 7 SGB V vom 17. August 2004 können seit Januar 2005 zwei Mitglieder aus den Patientenorganisationen in jede Fachgruppe entsandt werden. Bislang hatten die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Spitzenverbände der Krankenkassen, der PKV-Verband, die Bundesärztekammer und der Deutsche Pflegerat je zwei Mitglieder entsandt sowie die zuständigen wissenschaftlichen Fachgesellschaften je ein Mitglied.
Um den Patientenvertretern in den BQS-Fachgruppen den Start in ihrer neuen Aufgabe zu erleichtern, hatte die BQS zu der Informationsveranstaltung für Patientenvertreter eingeladen. In der Veranstaltung wurden unter anderem die Rahmenbedingungen der Arbeit der BQS und die Aufgaben und Arbeitsweisen der BQS-Fachgruppen erläutert. Die gegenwärtig 20 BQS-Fachgruppen entwickeln u.a. die Qualitätssicherungsverfahren und Messinstrumente, mit denen die Qualität in Medizin und Pflege für die 2200 deutschen Krankenhäuser gemessen wird.