Pauschale für die Telematikinfrastruktur gestiegen
Zum Hintergrund
Nach aktuellem Stand sind alle Heilmittelerbringer ab Januar 2026 dazu verpflichtet, sich an die Telematik Infrastruktur (TI) anzuschließen. Physiotherapiepraxen, welche an die TI angeschlossen sind, erhalten eine monatliche Pauschale zum Ausgleich der dabei entstandenen Kosten. Die Anpassung der Höhe der TI-Pauschale erfolgt jährlich zum 1. Januar nach Maßgabe der Veränderung des Punktwertes nach § 87 Absatz 2e SGB V.
Bitte beachten: Die Voraussetzung der Erstattungszahlung ist der vollständige Anschluss an die TI. Dann kann die Beantragung der Pauschale über das Antragsportal des GKV-Spitzenverbandes erfolgen.
- Weitere Informationen rund um die Beantragung der Pauschale finden Interessierte hier.
- Direkt zum GKV-Antragsportal geht es hier.
Physio Deutschland wird regelmäßig über das Thema Telematikinfrastruktur bundesweit informieren und steht seinen Mitgliedern für Fragen gerne zur Verfügung.