Mitglied werden
30.05.2014 – Fachkreise

Pflichtangabe ICD-10-Code ab 01.07.2014

GKV-Spitzenverband und KBV vereinbaren mit Wirkung ab 01.07.2014 die verbindliche Angabe der therapierelevanten Diagnose als ICD-10-Code auf der Verordnung. Außerdem wird gefordert, dass Heilmittelerbringer ab dem 01.07. alle auf der Verordnung angegebenen Diagnosen der Krankenkasse übermitteln müssen. PHYSIO-DEUTSCHLAND und der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) fordern deshalb die sofortige Anpassung der Technischen Anlage 1 zu den Richtlinien gemäß § 302 SGB V.

Bitte melde Dich auf unserer Webseite an, um diese Mitteilung zu lesen.

Login Mitglieder

Gib bitte Deine Mitgliedsnummer und Passwort ein, um Dich an der Website anzumelden:






Passwort vergessen?