30.05.2014
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Fachkreise
Pflichtangabe ICD-10-Code ab 01.07.2014
GKV-Spitzenverband und KBV vereinbaren mit Wirkung ab 01.07.2014 die verbindliche Angabe der therapierelevanten Diagnose als ICD-10-Code auf der Verordnung. Außerdem wird gefordert, dass Heilmittelerbringer ab dem 01.07. alle auf der Verordnung angegebenen Diagnosen der Krankenkasse übermitteln müssen. PHYSIO-DEUTSCHLAND und der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) fordern deshalb die sofortige Anpassung der Technischen Anlage 1 zu den Richtlinien gemäß § 302 SGB V.
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