30.05.2014
–
Fachkreise
Pflichtangabe ICD-10-Code ab 01.07.2014
GKV-Spitzenverband und KBV vereinbaren mit Wirkung ab 01.07.2014 die verbindliche Angabe der therapierelevanten Diagnose als ICD-10-Code auf der Verordnung. Außerdem wird gefordert, dass Heilmittelerbringer ab dem 01.07. alle auf der Verordnung angegebenen Diagnosen der Krankenkasse übermitteln müssen. PHYSIO-DEUTSCHLAND und der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) fordern deshalb die sofortige Anpassung der Technischen Anlage 1 zu den Richtlinien gemäß § 302 SGB V.
Bitte melde Dich auf unserer Webseite an, um diese Mitteilung zu lesen.
Passwort vergessen?
Bitte Deine Mitgliedsnummer sowie die Postleitzahl eingeben. Du erhälst umgehend Anweisungen zum Zurücksetzen des Passworts zugesandt.