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03.02.2020 – Bundesverband

Prävention: ab Oktober 2020 - Kompetenzfelder statt Berufsqualifikation

Noch bis Ende September 2020 entscheidet die Berufsqualifikation "Physiotherapeut" über die Möglichkeit, Kursangebote bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifizieren zu lassen. Ab dem 01. Oktober 2020 erfolgt die Prüfung von Qualifikationen der Kursleiter auf Basis neuer Mindeststandards. Diese Neuregelungen hat der GKV-Spitzenverband so beschlossen.

Ab dem 01. Oktober 2020 entspricht der Berufsabschluss "Physiotherapeut" nicht mehr automatisch der Anbieterqualifikation des GKV-Spitzenverbandes für durch die ZPP zertifizierte Angebote zur Prävention und Gesundheitsförderung. Der GKV-Spitzenverband begründet dies damit, dass aufgrund der heterogenen Berufsgruppen, die mittlerweile im Präventionsbereich und der Gesundheitsförderung tätig sind, die Eingangsvoraussetzungen zu den Präventionskursen bewusst hoch angesiedelt werden mussten und deshalb im aktuellen Handlungsleitfaden ab dem Stichtag generell keine Berufsgruppen mehr genannt werden.

Ab Oktober 2020 müssen die Kursleitenden vorgegebene Mindeststandards in verschiedenen Kompetenzfeldern gemäß Leitfaden Prävention, Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V abdecken beziehungsweise nachweisen.

Hier die Übersicht der Kompetenzfelder und Mindeststundenzahl, wie sie der GKV-Spitzenverband festgelegt hat:

  • Trainings- und Bewegungswissenschaften (150 Stunden)
  • Medizin (150 Stunden)
  • Pädagogik, Psychologie (150 Stunden)
  • Pathologie, Pathophysiologie (120 Stunden)
  • Theorie und Praxis der Sportarten und Bewegungsfelder (150 Stunden in Präsenz)
  • Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention (30 Stunden)
  • Frei wählbar aus den o.g. Inhalten (120 Stunden)
  • Anbieterqualifikation am Ende der Ausbildung bescheinigen lassen

PHYSIO-DEUTSCHLAND hat Mitte Dezember 2019 alle Schulen und Hochschulen bundesweit über die anstehenden Änderungen informiert. Denn: Nach Rücksprache mit den für die Prüfung der Qualifikationsvoraussetzungen beauftragten Vertretern desvdek können Schulen und Hochschulen ihren Absolventen bescheinigen, dass die o. g. Mindeststandards im Rahmen der Ausbildung bereits vermittelt wurden. Mit Vorlage dieser Bescheinigung ist der Zugang zu einer Zertifizierung von Kursen bei der ZPP auch nach dem 01. Oktober 2020 ohne Nachqualifizierungsmaßnahme möglich.

Service von PHYSIO-DEUTSCHLAND

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Unsere Kollegen der AG Prävention erreichen Sie per E-Mail an ag-praevention(at)physio-deutschland.de und mittwochs zwischen 15 und 18 Uhr auch telefonisch unter 05621/7818718. Weiterführende Informationen und konkrete Hilfestellungen zu diesem Thema gibt es im Downloadbereich der AG Prävention unter www.ag-praevention.de.

PHYSIO-DEUTSCHLAND: Wichtigkeit von Prävention bleibt erhalten

Für PHYSIO-DEUTSCHLAND ist diese Neuregelung weder nachvollziehbar noch gerechtfertigt. Denn: Physiotherapeuten sind Spezialisten für Bewegung. Wir können Krankheiten und Beschwerden therapieren, aber wir können diese auch vorbeugen.

Es gab zahlreiche Gespräche mit den Verantwortlichen der ZPP und den für dieses Thema zuständigen Vertretern des vdek, um sicherzustellen, dass Physiotherapeuten auch weiterhin  ohne weiteren Nachweis einer Anbieterqualifikation im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung tätig werden können. Ein Einlenken der Kostenträger erfolgte hier allerdings nicht. Nichtsdestotrotz bleibt für PHYSIO-DEUTSCHLAND die Prävention und Gesundheitsförderung weiter ein wichtiges Tätigkeitsfeld, in dem Physiotherapeuten aktiv sein sollten.