27.07.2016
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Bundesverband
Präventionsgesetz – Teil 2: Bundesrahmenempfehlungen und welche Handlungsfelder sich daraus für Physiotherapeuten ergeben!
Am 19. Februar 2016 hat die Nationale Präventionskonferenz (NPK) bundeseinheitliche und trägerübergreifende Rahmenempfehlungen (Bundesrahmenempfehlungen) für die Umsetzung von Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung verabschiedet. Damit ist ein Etappenziel des Präventionsgesetzes erreicht.
Die Träger der NPK sind die Gesetzliche Krankenversicherung, die Soziale Pflegeversicherung, die Deutsche Rentenversicherung und die Gesetzliche Unfallversicherung. Diese vier Institutionen finanzieren die durch das Präventionsgesetz geregelte Prävention und Gesundheitsförderung in den einzelnen Lebensbereichen. Bei den Krankenkassen steigen die Ausgaben beispielsweise von drei auf sieben Euro pro Versicherten pro Jahr.
Die Bundesrahmenempfehlungen sind der erste Schritt bei der Umsetzung der Nationalen Präventionsstrategie. Nun sind die Bundesländer in der Pflicht, länderspezifische Rahmenempfehlungen auf der Grundlage der Bundesrahmenempfehlungen zu beraten, abzuschließen und umzusetzen.
Bundesrahmenempfehlungen: Grundlage für die bundeseinheitliche Umsetzung der Ziele
Alle Details zu den Bundesrahmenempfehlungen sind im Präventionsgesetz in Paragraf 20 d Absatz 3 im Sozialgesetzbuch V geregelt. Sie sind die Grundlage für eine einheitliche Strategie im Bereich der Primärprävention und Gesundheitsförderung und sollen die zielgerichtete Zusammenarbeit der Träger stärken. Die Rahmenempfehlungen schlagen eine Brücke zwischen den Trägern, die die Maßnahmen finanzieren, und den Akteuren, die in den Lebenswelten gesundheitsfördernde Angebote durchführen.
Inhaltlich geht es um spezifische Handlungsfelder für drei übergeordnete Ziele und die dazugehörigen Zielgruppen:
Bundesrahmenempfehlungen: Grundlage für die bundeseinheitliche Umsetzung der Ziele
Alle Details zu den Bundesrahmenempfehlungen sind im Präventionsgesetz in Paragraf 20 d Absatz 3 im Sozialgesetzbuch V geregelt. Sie sind die Grundlage für eine einheitliche Strategie im Bereich der Primärprävention und Gesundheitsförderung und sollen die zielgerichtete Zusammenarbeit der Träger stärken. Die Rahmenempfehlungen schlagen eine Brücke zwischen den Trägern, die die Maßnahmen finanzieren, und den Akteuren, die in den Lebenswelten gesundheitsfördernde Angebote durchführen.
Inhaltlich geht es um spezifische Handlungsfelder für drei übergeordnete Ziele und die dazugehörigen Zielgruppen:
- Gesund aufwachsen: junge Familien, Kinder, Jugendliche, Auszubildende, Studierende
- Gesund leben und arbeiten: Personen im erwerbsfähigen Alter
- Gesund im Alter: Personen nach der Erwerbsphase, Bewohner in stationären Pflegeeinrichtungen
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erbringt Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten für in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte. Zusätzlich fördern sie Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben.
- Die Soziale Pflegeversicherung (SPV) erbringt Leistungen in stationären Pflegeeinrichtungen und für Menschen, die nicht mehr erwerbstätig sind.
- Die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) geht mit allen geeigneten Mitteln der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren nach und sorgt für eine wirksame Erste Hilfe. Außerdem sollen Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit ermittelt werden.
- Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) sichert durch medizinische Leistungen die Erwerbsfähigkeit der Versicherten. Dabei geht es in erster Linie um verhaltenspräventive Maßnahmen, die eine Erwerbsfähigkeit sichern sollen. Dazu zählen beispielsweise Maßnahmen zu Themen wie Ernährung, Bewegung und Stressbewältigung.
- Beratung zu verhältnispräventiven Umgestaltungen sowie Initiierung von Gestaltungsprozessen und entsprechendem Strukturaufbau
- Fortbildung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in Prävention und Gesundheitsförderung
- Planung und Umsetzung verhaltenspräventiver Maßnahmen
- Bewegungsförderung
- Förderung gesunder Ernährung
- Stärkung psychischer Ressourcen
- Stressreduktion / Entspannung
- Gesundheitsbezogene Elternkompetenzen