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(Aus der \"Frankfurter Allgemeine Zeitung\" vom 5.03.2005) „Seit Einführung der Praxisgebühr in Arztpraxen 2004, wollen die Klagen darüber nicht verstummen, welche Belastung diese Neuerung im Arbeitsablauf der Praxen und im Mahnen säumiger Zahler für die Kassenärztlichen Vereinigungen darstellt. Physiotherapeuten haben das Problem, Rezeptgebühren individuell prozentual zu berechnen und einzubehalten, bereits seit etwas fünfzehn Jahren. Wir mussten uns ebenso damit abfinden, wie sich auch die Ärzte damit abfinden müssen. Die teuer bezahlte Einsicht der Kassenärztlichen Vereinigungen, dass es kostengünstiger ist, gegen säumige Zahler kleiner Beiträge nicht gerichtlich vorzugehen, hätte ebenso gut und kostenlos durch ein kurzes Telefonat mit den Geschäftsstellen des Berufsverbandes der Physiotherapeuten (ZVK) oder den jeweiligen Landesverbänden gewonnen werden können.“ Harald Ernst, Köln