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15.11.2007 – Bundesverband

Sachverständiger will DMP vom Kassenausgleich loseisen

Gesundheits-Weise Eberhard Wille: Verknüpfung der Programme mit dem Risikostrukturausgleich verbessert nicht die Versorgung

Eine Trennung der Disease-Management-Programme vom Risikostrukturausgleich in der GKV könnte nach Ansicht von Professor Eberhard Wille, dem Vorsitzenden des Sachverständigenrates für das Gesundheitswesen, zu einer besseren Versorgung beitragen.

Durch die Verknüpfung von DMP und RSA werde nur die Einschreibung in die Programme und die Dokumentation nicht jedoch eine bessere Versorgung von chronisch Kranken gefördert, meinte Wille bei einer Fachtagung des BKK Landesverbandes Bayern und der Techniker Krankenkasse (TK) in München über die Zukunft der Gesundheitsversorgung.

Im Zentrum stand dabei die Frage nach einer stärkeren Verzahnung vor allem der ambulanten und stationären Sektoren mit dem Ziel, die medizinische Versorgung weiter zu verbessern. Wille forderte zugleich, dass auch nicht zugelassene Ärzte und Krankenhäuser Einzelverträge mit Krankenkassen schließen können. "Um faire Wettbewerbschancen zu schaffen, benötigen wir außerdem eine monistische Finanzierung im stationären Sektor", so Wille weiter.

Dem stimmte auch der Vorsitzende des BKK Landesverbandes Bayern Gerhard Schulte zu: "Es ist nicht länger erklärbar, dass niedergelassene Ärzte selbst in Medizintechnik investieren, während Krankenhäuser aus Steuermitteln subventioniert werden." Er forderte außerdem Instrumente, um qualitativ unzureichende Leistungserbringer aus dem System der integrierten Versorgung ausschließen zu können.

Professor Peter Scriba, bis vor kurzem Vize-Vorsitzender des Sachverständigenrates, schlug vor, die Investitionsmittel für Krankenhäuser im Falle der Finanzierung aus einer Hand direkt an die DRG-Honorierung zu koppeln: "Die zusätzlichen Lasten für die GKV und PKV, die sich durch die Zuschläge auf die DRGs ergeben, sollten gemischt von Bund, Ländern, Kassen und den Krankenhäusern finanziert werden, um einen Anstieg der Beitragssätze möglichst zu vermeiden", sagte Scriba.

Für unabhängige Verhandlungen zwischen Kassen und Leistungserbringern sprach sich Bernd Beyrle, Fachbereichsleiter Stationäre Versorgung bei der TK, aus. "Weder für Krankenhäuser noch für Krankenkassen sollte im wettbewerblich organisierten Versorgungsbereich ein Kontrahierungszwang bestehen", sagte Beyrle. Preis- und Mengengestaltung müsse ausschließlich zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden.

Quelle: Ärzte Zeitung