Heilmittelerbringer fordern stimmberechtigte Vertretung im G-BA

Die maßgeblichen Verbände gemäß § 125 SGB V stehen insgesamt für nahezu 400.000 Therapeut*innen aus den Bereichen Ergotherapie, Ernährungstherapie, Logopädie, Atem-, Sprech- und Stimmlehre, Physiotherapie und Podologie. Sie übernehmen in Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten, Hebammen und der Pflege wichtige Aufgaben im Gesundheitswesen. Sie therapieren Menschen jeden Alters und sorgen für Teilhabe und mehr Lebensqualität, verhindern Krankheit und Pflegebedürftigkeit, arbeiten präventiv und vermitteln notwendige Gesundheitskompetenzen.
Bislang gibt es jedoch für diese Berufsgruppen weder einen Sitz im G-BA noch Antrags- und Mitberatungsrecht bei Richtlinien und Beschlüssen, die sie selbst betreffen. Deshalb fordern die maßgeblichen Verbände der Heilmittelerbringer*innen eine angemessene Beteiligung im G-BA. Die genannten Therapeut*innen müssen in den für sie relevanten Aufgabenbereichen eine stimmberechtigte Vertretung haben und ein Antrags- sowie Mitentscheidungsrecht bei Richtlinien und Beschlüssen erhalten.
Heilmittel sind ein wesentlicher Bestandteil der Gesundheitsversorgung und gewinnen in einer alternden Gesellschaft zunehmend an Bedeutung. Dennoch entscheiden aktuell ausschließlich Ärztinnen und Ärzte, Krankenkassen und Krankenhausgesellschaften über die Versorgung mit Heilmitteln – ein überholtes Modell, das der Grundidee von interprofessioneller Versorgung widerspricht.
Für eine bedarfsgerechte Patient*innenversorgung ist es unerlässlich, die Kompetenz und die Fachexpertise der Therapeut*innen zu nutzen und adäquate Beteiligungsmöglichkeiten im G-BA strukturell zu verankern.
Die maßgeblichen Heilmittelverbände fordern daher von der neuen Bundesregierung eine sofortige Reform, die eine faire und gleichberechtigte Mitbestimmung der maßgeblichen Heilmittelverbände im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sicherstellt und eine angemessene Unterstützung für entstehende Aufwände regelt.
Die gemeinsame Pressemitteilung findet Ihr hier!